Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
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Verfasst am: 26.03.2010 19:35 Titel: Mitversicherung in elterlicher PHV |
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Hallo Bonner,
was ist denn passiert?
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Deinen Sohn, sofern er mit Dir in einem Haushalt wohnt und seine Ausbildung noch nicht beendet hat. Mit Ausbildung ist nicht Schule gemeint, sondern Lehre oder Studium.
Der Versicherer ist aber nicht nur Zahlmeister, sondern prüft vorher, ob überhaupt Verschulden vorliegt. Auch wenn Du moralisch schuld für Deinen Sohn siehst, wird geprüft, ob dies juristisch tatsächlich so ist. Zudem wird geprüft, ob die Schadenhöhe gerechtfertigt ist.
Klare Empfehlung. Den Schaden dem Versicherer melden.
Wichtig: Den Schaden nicht anerkennen, also nicht mündlich oder schriftlich „Ich bin schuld“ kommunizieren. Darum kümmert sich Dein Versicherer.
Kopf hoch, Hauptsache dem Junior ist nichts passiert!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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