Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
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Verfasst am: 09.04.2010 17:21 Titel: Re: Autoversicherung Autoverkauf - Kennzeichen mitgeben? |
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Hallo Deldi,
es ist natürlich durchaus üblich, dass bei einem Autoverkauf von privat an privat die Kennzeichen zur Ummeldung dranbleiben. Nicht jeder wohnt neben dem Straßenverkehrsamt und muss dahinkommen.
Vorher abmelden kannst Du nicht, sonst ist keine Probefahrt möglich, nachher abmelden ist auch schwierig, weil der Käufer sein neues (altes) Auto oft sofort mitnehmen will und Du dann zum Straßenverkehrsamt müßtest.
Idealerweise macht ihr den Kaufvertrag, Du meldest ab und übergibst Auto und Brief an den neuen Eigentümer, der dann anmeldet.
Mein Praxistipp:
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz geht die Versicherung einer Sache auf den Erwerber über. Das bedeutet, dass der dann auch im Schadenfall zurückgestuft würde und eben nicht Du. Die meisten achten nicht darauf, den Versicherer über einen Verkauf in Kenntnis zu setzen. Also, Kaufvertrag unterschreiben und mit allen Kontaktdaten und unter Nennung der neuen eVB-Nr. an den Versicherer faxen / mailen / schicken (Kopie).
Die neue eVB vom Versicherer der Wahl eines Käufers sollte der vorlegen können, kann man ja schon am Telefon vorher klarstellen oder ggf. per Handy bei der Versicherer-Hotline organiseren.
Die meisten Verträge beinhalten sowieso eine Verpflichtung zur Ummeldung innerhalb von wenigen Tagen. Dann meldest Du Dein neues Auto als Fahrzeugwechsel an. Ein paar Tage Überschneidung führen dann - je nach Versicherer - nicht zu einer zweiten Versicherung, sondern werden tolleriert.
Nichts desto trotz ist natrürlich beim Autoverkauf in dieser Hinsicht Vertrauen in den Käufer wichtig - das wohl größte Problem der modernen Pferde:-)
Ich hoffe, meine Ausführungen waren hilfreich!
Der Versicherungsexperte |
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