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private Krankenversicherung im Beruf, als Rentner gesetzl.?



 
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Ingrid
Gast





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BeitragVerfasst am: 10.06.2010 21:24    Titel: private Krankenversicherung im Beruf, als Rentner gesetzl.? Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Mein Mann und ich sind seit 23 Jahren selbständig (Schreibwarengeschäft). Da es mit mir gesundheitlich nicht mehr zum Besten steht und der Verkauf bei steigenden Kosten rückläufig ist, sind wir im Begriff, unsere Existenz zu veräußern und – sofern möglich – wieder als Angestellte zu arbeiten oder vorerst von unseren Rücklagen und dem Verkaufserlös zu leben.

Bei unserer Planung der Lebenshaltungskosten für die nächsten paar Jahre bis zur Rente haben wir uns nun mit den Krankenversicherungsbeiträgen beschäftigt.

Wenn wir wieder angestellt sind und damit wieder gesetzlich versichert, können wir doch unsere private Krankenversicherung kündigen und sind im Rentenalter versichert wie alle anderen, die nicht privat versichert waren, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 15.06.2010 14:54    Titel: Re: private Krankenversicherung im Beruf, als Rentner gesetzl.? Antworten mit Zitat

Hallo Ingrid,

ob Ihr überhaupt in die gesetzliche KV zurück könnt, hängt u.a. von Eurem Alter ab, das ich jetzt nicht kenne.

Es gilt, dass nur derjenige in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommt, der in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens 9/10 gesetzlich versichert war (§10 SGB V). Wenn ich „ein paar Jahre bis zur Rente“ den 23 Jahren private KV gegenüberstelle, fällt diese Variante für Euch aus.

Ihr könnt als freiwillig Versicherte gesetzlichen Krankenversicherungsschutz in der Krankenkasse Eurer Wahl genießen. Allerdings ist dann Euer Beitrag höher als bei der KVdR, da bei der KVdR lediglich Beiträge aus Renten, Vorsorgebezügen und Arbeitseinkommen berechnet werden.

Für Euch wird dann Eure gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (zusätzlich also Einkünfte aus Privat- oder Riester-Renten, Mieten und anderen Einkommen) Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge. Im Übrigen dann die vollen Beiträge und nicht nur die Hälftigen, wie man es als Angestellter kennt.

Letztendlich Mehraufwendung, das stimmt, aber wenn ich solide gewirtschaftet habt in den letzten beiden Dekaden, dann habt Ihr eben jahrelang guten Versicherungsschutz gehabt und zahlt nun etwas mehr. Ist doch nur fair, schließlich fehlen den gesetzlichen Kassen in solchen Fällen Eure Beiträge aus „gesünderen“ Jahren, in denen Ihr durch die Variante privat auch erheblich Kosteneinsparungen generieren konntet.

Gute Gesundheit!

Der Ex-Perte
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