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Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung



 
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Osma
Gast





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BeitragVerfasst am: 02.09.2010 15:11    Titel: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Wenn ich die Beitragshöhe des Angebotes einer privaten Krankenversicherung mit meinen gesetzlichen Beiträgen vergleiche, habe ich aufgrund von Vorerkrankungen und damit verbundenen Beitragszuschlägen bei gleichem Arbeitgeberzuschuss keinen Spareffekt. Wie hoch muss sich mein Arbeitgeber bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung beteiligen?

Gruß,
Os
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Pfiffikus



Anmeldungsdatum: 12.01.2010
Beiträge: 111

41.68 Punkte

BeitragVerfasst am: 07.09.2010 14:41    Titel: Re: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung Antworten mit Zitat

1. Ein möglicher Spareffekt ist lediglich ein Entscheidungskriterium, denn die Leistungen zum Erhalt und Wiederherstellung Deiner Gesundheit (Stichwort: Gerätemedizin) stehen wohl eher im Vordergund. Du solltest auch nicht von einem Angebot ausgehen, um Spareffekte beurteilen zu können, denn die Tarfivielfalt ist groß. ich meine das, obwohl ich weiss, dass es aufwendig ist, unverbindliche Prämienindikationen in vergleichbare verbindliche Angebote zu wandeln.

2. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den Arbeitgeberzuschuss bis zu dem Betrag zu leisten, wie er bei der gesetzlichen Krankenversicherung wäre - aber stets wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Hälfte. Maximal wird ein Arbeitgeberzuschuss bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Krankenversicherung gezahlt. Die BBG für 2010 beträgt 45.000 €. Sparst Du, spart auch Dein Arbeitgeber. Zahlst Du drauf, dann den Mehrbeitrag doppelt.

_________________
Gruß,
Pfiffikus
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Osma



Anmeldungsdatum: 10.09.2010
Beiträge: 1

0.27 Punkte

BeitragVerfasst am: 10.09.2010 15:37    Titel: Re: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Alles klar, danke für die Antwort! Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
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