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Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch?



 
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Olli-Wer?
Gast





0.00 Punkte

BeitragVerfasst am: 23.09.2010 17:41    Titel: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? Antworten mit Zitat

Unsere Nachbarn gehen uns im Moment gehörig auf die Nerven und wir möchten hierbei gerne juristischen Beistand. Die Versicherung hat gesagt, wir sollen zum Anwalt gehen, den Rest macht der. Was ist der Rest? Was ist, wenn wir verlieren?
Gruß, Olli
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Pfiffikus



Anmeldungsdatum: 12.01.2010
Beiträge: 111

41.68 Punkte

BeitragVerfasst am: 01.10.2010 12:58    Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? Antworten mit Zitat

Dann gewinnen die anderen. Jaja, Nachbarschaftsstreit - ich will den Inhalt gar nicht wissen! Natürlich ist die Auskunft der Versicherung richtig. Du gehst zum Anwalt, schilderst Deine Situation und der Anwalt oder die Anwältin beantragt dann bei der Versicherung die Kostenübernahme für Dich. Falls Du eine Selbstbeteiligung hast, ersetzt der Versicherer ohnehin nur den die SB übersteigenden Kostenanteil. Der Anwalt muss den Inhalt Deiner Situation der Versicherung darlegen. Diese kann bei mangelnder Erfolgsaussicht die Kostenübernahme verwehren, dann bezahlst Du die Arbeit des Anwalts bis dahin selbst und darüber hinaus dann sowieso. Allzu hahnbüchend sollte Dein Anliegen also nicht sein. Wenn Du verlierst, übernimmt der Versicherer die Gerichts- und Anwaltskosten - auch die gegnerischen. Aber Vorsicht! Nachbarn können noch lange Nachbarn bleiben und manchmal entscheiden Gerichte nicht nur durch verlieren oder obsiegen, sondern entwickeln eine Regelung, die Dir noch viel weniger gefallen könnte, als die Situation vor einem Prozeß - das musst Du abwägen!
_________________
Gruß,
Pfiffikus
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Steinbock



Anmeldungsdatum: 28.12.2010
Beiträge: 9

2.85 Punkte

BeitragVerfasst am: 28.12.2010 11:58    Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? Antworten mit Zitat

Pfiffikus hat folgendes geschrieben:
Der Anwalt muss den Inhalt Deiner Situation der Versicherung darlegen. Diese kann bei mangelnder Erfolgsaussicht die Kostenübernahme verwehren, dann bezahlst Du die Arbeit des Anwalts bis dahin selbst und darüber hinaus dann sowieso.


Ei der Daus.. was passiert denn da ?
Olli bekommt von seiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage und soll zu einem Anwalt gehen und dann solch eine Antwort.

@ Olli, wenn Deine RS-Versicherung Dir mitteilt, dass Du dich an einen Anwalt wenden sollst, dann übernimmt sie auch Deine Kosten.
D.h. wenn Du verlierst, mußt Du den Selbstbehalt Deines Vertrages zahlen. Wenn Du gewinnst übernimmt die gegnerische Partei die Kosten Deines Anwaltes.
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Hilde22



Anmeldungsdatum: 26.11.2013
Beiträge: 74

11.79 Punkte

BeitragVerfasst am: 27.12.2013 11:12    Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? Antworten mit Zitat

Du musst den Schaden telefonisch melden und dann wird die Versicherung den Sachverhalt prüfen
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LarsHemmlich



Anmeldungsdatum: 29.05.2017
Beiträge: 56

42.41 Punkte

BeitragVerfasst am: 03.10.2018 11:21    Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? Antworten mit Zitat

Dank für die Informationen
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