|
Autor |
Nachricht |
Olli-Wer? Gast
0.00 Punkte
|
Verfasst am: 23.09.2010 17:41 Titel: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? |
|
|
Unsere Nachbarn gehen uns im Moment gehörig auf die Nerven und wir möchten hierbei gerne juristischen Beistand. Die Versicherung hat gesagt, wir sollen zum Anwalt gehen, den Rest macht der. Was ist der Rest? Was ist, wenn wir verlieren?
Gruß, Olli |
|
Nach oben |
|
|
|
Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
|
Verfasst am: 01.10.2010 12:58 Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? |
|
|
Dann gewinnen die anderen. Jaja, Nachbarschaftsstreit - ich will den Inhalt gar nicht wissen! Natürlich ist die Auskunft der Versicherung richtig. Du gehst zum Anwalt, schilderst Deine Situation und der Anwalt oder die Anwältin beantragt dann bei der Versicherung die Kostenübernahme für Dich. Falls Du eine Selbstbeteiligung hast, ersetzt der Versicherer ohnehin nur den die SB übersteigenden Kostenanteil. Der Anwalt muss den Inhalt Deiner Situation der Versicherung darlegen. Diese kann bei mangelnder Erfolgsaussicht die Kostenübernahme verwehren, dann bezahlst Du die Arbeit des Anwalts bis dahin selbst und darüber hinaus dann sowieso. Allzu hahnbüchend sollte Dein Anliegen also nicht sein. Wenn Du verlierst, übernimmt der Versicherer die Gerichts- und Anwaltskosten - auch die gegnerischen. Aber Vorsicht! Nachbarn können noch lange Nachbarn bleiben und manchmal entscheiden Gerichte nicht nur durch verlieren oder obsiegen, sondern entwickeln eine Regelung, die Dir noch viel weniger gefallen könnte, als die Situation vor einem Prozeß - das musst Du abwägen! _________________ Gruß,
Pfiffikus |
|
Nach oben |
|
|
Steinbock
Anmeldungsdatum: 28.12.2010 Beiträge: 9
2.85 Punkte
|
Verfasst am: 28.12.2010 11:58 Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? |
|
|
Pfiffikus hat folgendes geschrieben: | Der Anwalt muss den Inhalt Deiner Situation der Versicherung darlegen. Diese kann bei mangelnder Erfolgsaussicht die Kostenübernahme verwehren, dann bezahlst Du die Arbeit des Anwalts bis dahin selbst und darüber hinaus dann sowieso. |
Ei der Daus.. was passiert denn da ?
Olli bekommt von seiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage und soll zu einem Anwalt gehen und dann solch eine Antwort.
@ Olli, wenn Deine RS-Versicherung Dir mitteilt, dass Du dich an einen Anwalt wenden sollst, dann übernimmt sie auch Deine Kosten.
D.h. wenn Du verlierst, mußt Du den Selbstbehalt Deines Vertrages zahlen. Wenn Du gewinnst übernimmt die gegnerische Partei die Kosten Deines Anwaltes. |
|
Nach oben |
|
|
Hilde22
Anmeldungsdatum: 26.11.2013 Beiträge: 74
11.79 Punkte
|
Verfasst am: 27.12.2013 11:12 Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? |
|
|
Du musst den Schaden telefonisch melden und dann wird die Versicherung den Sachverhalt prüfen |
|
Nach oben |
|
|
LarsHemmlich
Anmeldungsdatum: 29.05.2017 Beiträge: 56
42.41 Punkte
|
Verfasst am: 03.10.2018 11:21 Titel: Re: Wie nehme ich meine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch? |
|
|
Dank für die Informationen |
|
Nach oben |
|
|
|