TFG Gast
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Verfasst am: 03.10.2010 10:48 Titel: Auto-Zulassung beim Straßenverkehrsamt und Kaskoversicherung |
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Guten Morgen,
ich habe die eVB meiner Versicherung bekommen und möchte gerne das Auto meines Bruders übernehmen und beim Straßenverkehrsamt zulassen. Ich habe zwar noch etwas Zeit, aber ich hadere noch, welche Kaskoversicherung-Variante ich nehme. Was ist, wenn ich mich nach der Zulassung nochmal umentscheiden möchte?
Gruß,
TFG |
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Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
21.86 Punkte
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Verfasst am: 11.10.2010 23:31 Titel: Re: Auto-Zulassung beim Straßenverkehrsamt und Kaskoversicherung |
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Für die Zulassung beim Straßenverkehrsamt ist nur die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung entscheidend, und da gibt es i.d.R. nur zwei Varinaten: gesetzliche Mindestdeckung oder 50 bzw. 100 Mio. €. Die Zulassungsstelle interessiert sich überhaupt nicht für die Fahrzeug-Kasko-Versicherung, das ist nämlich eine freiwilige Sache zwischen Dir und Deinem Versicherer. Und so kannst Du auch mit Deinem Versicherer zu jedem Zeitpunkt Änderungen vereinbaren. Leider ist es nur so, dass manche Versicherer jederzeit einem höheren (und teurerem) Versicherungsschutz, z.B. Änderung von Teilkasko auf Vollkasko, zustimmen, Dich aber bei dem Versuch einer Versicherungsschutz- und Prämienabsenkung (Downgrade) auf die nächste Fälligkeit verweisen - hängt aber vom Versicherer (-sachbearbeiter) ab. _________________ Viele Grüße,
Versicherungsmakler |
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