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Private Krankenversicherung + Sonderkündigungsrecht



 
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Geispin



Anmeldungsdatum: 04.11.2010
Beiträge: 18

8.44 Punkte

BeitragVerfasst am: 29.11.2010 21:33    Titel: Private Krankenversicherung + Sonderkündigungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Jahr neigt sich wieder langsam zu Ende und somit rücken auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen wieder Tarif- und Beitragserhöhungen in den Fokus der Versicherungsnehmer.

Diese werden häufig erst im Januar bekanntgegeben und können empfindliche Zusatzkosten verursachen. Als privater Sicherungsnehmer hat man hier aber die Möglichkeit, von dem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Da aber nicht jeder davon weiß oder wie im genauen dieses angewandt werden kann, lohnt es sich, einen Blick auf diverse online Seiten zu werfen.

Hier erhält man alle notwendigen Informationen, aber auch Tipps und Tricks, wie man in einer solchen Situation vorgehen sollte.

mfg Geispin


Zuletzt bearbeitet von Geispin am 08.06.2012 12:16, insgesamt einmal bearbeitet
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Broker



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 6

2.72 Punkte

BeitragVerfasst am: 10.05.2011 20:03    Titel: Re: Private Krankenversicherung + Sonderkündigungsrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

Beitragserhöhungen sind nicht nur Teuerungsmaßnahmen der Versicherer, um ihren Ertrag zu erhöhen, sondern auch Spiegelbild der von den Versicherten in Anspruch genommen Leistungen.

Wenn der Leistungskatalog immer weiter ausgebaut und größer wird und zudem medizinische (nicht nur ärztliche) Dienstleistungen stetig - letztlich auch inflationsbedingt – teurer werden, dann steigt in logischer Konsequenz auch der Beitrag des Einzelnen. Risikoausgleich in der Versichertengemeinschaft eben, und das gilt für alle!

Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen beinhalten üblicherweise ebenso wie Beiträge zu Krankenvollversicherungen die sog. Altersrückstellungen. Der „nackte“ Beitragsvergleich ist daher, sofern man bereits versichert ist, differenziert zu betrachten – auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher Leistungsportfolios.

Im Übrigen kann man seine Krankenzusatzversicherung zum Ablauf (also jährlich) ganz normal ordentlich kündigen, das außerordentliche Kündigungsrecht sollte sorgsam ausgeübt werden.

Lieber gut versichert als schlecht beraten!

Der Broker
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gerritfinkenau



Anmeldungsdatum: 19.05.2011
Beiträge: 1

0.31 Punkte

BeitragVerfasst am: 19.05.2011 17:38    Titel: Re: Private Krankenversicherung + Sonderkündigungsrecht Antworten mit Zitat

Hey,
ich seh das ganz ähnlich wie der Broker !
Inflation ist hierbei ein Stichwort, was wir nicht außenvor lassen sollten!
Klar ist nur : solange die Dienstleistungen etc. teurer werden, muss eben auch der Betrag des Einzelnen angehoben werden Sad Blöd- aber lässt sich nicht ändern !

Lieber Gruß
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