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Berufsrechtsschutz ohne Wartezeit wegen wahrsch. Kündigung



 
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Faruk
Gast





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BeitragVerfasst am: 11.04.2011 16:54    Titel: Berufsrechtsschutz ohne Wartezeit wegen wahrsch. Kündigung Antworten mit Zitat

Guten Tag, gibt es eigentlich eine Berufsrechtsschutz, die einen auch ohne Wartezeit aufnimmt? Wenn nicht, was ist die kleinste Wartezeit?
Bei mir muss es leider relativ schnell gehen, da wahrscheinlich eine Kündigung ansteht.
Danke Euch,
Faruk
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 27.04.2011 15:56    Titel: Re: Berufsrechtsschutz ohne Wartezeit wegen wahrsch. Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo Faruk,

die Wartezeit für Arbeits-Rechtschutz beträgt standradmäßig drei Monate. Die Wartezeit entspricht der Philosophie, dass man ein brennendes Haus nicht mehr versichern kann, und somit ein sich bereits in der Realisierung befindliches Risiko ausschließen möchte. Das ist Standard und die einzige Möglichkeit, eine Wartezeit zu vermeiden, ist bei einem Versichererwechsel durch Anrechnung der Wartezeit des Vorversicherers.

Wenn eine Kündigung ansteht, dann aber schnell versichern und hoffen, dass sie erst in drei Monaten zugestellt wird! Und wenn Du dies mal zu spät dran bist, dann schließe trotzdem eine Rechtsschutz-Versicherung ab.

Rechtsschutz ist wichtig!

Gruß vom
Experten
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