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Haftpflichtschaden innerhalb der Familie



 
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Jenni
Gast





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BeitragVerfasst am: 20.04.2011 11:04    Titel: Haftpflichtschaden innerhalb der Familie Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab da eine Frage über die ich mir mit meinem Mann nicht einig bin.

Ãœbernimmt die Haftpflichtversicherung einen Schaden, den unser Sohn (4 Jahre alt) bei meiner Mutter verursacht hat? Er hat ihren Wohnzimmertisch mit seinen Spielzeugautos so verkratzt und verschrammt, dass auch weg-polieren nichts mehr bringt.

Mein Mann sagt die Haftpflichtversicherung wird sich quer stellen, weil es Familie ist.

Aber was bringt dann eine Haftpflichtversicherung??

LG Jenni
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 27.04.2011 16:30    Titel: Re: Haftpflichtschaden innerhalb der Familie Antworten mit Zitat

Hallo Jenni,

Oha, 4 Jahre alt und schon mit Autos unterwegs…

Grundsätzlich besteht keine Haftung für den Jungen. Das bedeutet, dass es gesetzlich nicht möglich ist, einen Anspruch gegen Euren Sohn zu richten. Das liegt nicht an der Haftpflicht-Versicherung, sondern an der sog. Deliktunfähigkeit von kleinen Kindern. Sie können für Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Moralisch könnt Ihr Euch verpflichtet sehen, gesetzlich kann man Euch nicht verpflichten. Und eine Aufsichtspflicht-Verletzung bei der Oma ist nur schwer vorstellbar…

Es gibt bei privaten Haftpflicht-Versicherung die Möglichkeit, bis zu einer geringen Deckungsgrenze Schäden deliktunfähiger Kinder mitzuversichern. Als Eltern solltet Ihr hierauf achten. Dann könntet Ihr den Schaden u.U. bei der Versicherung geltend machen.

Also, prüft die Unterlagen, eine solche Klausel ist meist im Prospekt hervorgehoben!

Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass eine Oma überhaupt einen Anspruch gegen den eigenen Enkel tatsächlich geltend machen will!

Spielt schön!

Gruß vom
Experten
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