Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
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Verfasst am: 27.04.2011 16:30 Titel: Re: Haftpflichtschaden innerhalb der Familie |
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Hallo Jenni,
Oha, 4 Jahre alt und schon mit Autos unterwegs…
Grundsätzlich besteht keine Haftung für den Jungen. Das bedeutet, dass es gesetzlich nicht möglich ist, einen Anspruch gegen Euren Sohn zu richten. Das liegt nicht an der Haftpflicht-Versicherung, sondern an der sog. Deliktunfähigkeit von kleinen Kindern. Sie können für Schäden nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Moralisch könnt Ihr Euch verpflichtet sehen, gesetzlich kann man Euch nicht verpflichten. Und eine Aufsichtspflicht-Verletzung bei der Oma ist nur schwer vorstellbar…
Es gibt bei privaten Haftpflicht-Versicherung die Möglichkeit, bis zu einer geringen Deckungsgrenze Schäden deliktunfähiger Kinder mitzuversichern. Als Eltern solltet Ihr hierauf achten. Dann könntet Ihr den Schaden u.U. bei der Versicherung geltend machen.
Also, prüft die Unterlagen, eine solche Klausel ist meist im Prospekt hervorgehoben!
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass eine Oma überhaupt einen Anspruch gegen den eigenen Enkel tatsächlich geltend machen will!
Spielt schön!
Gruß vom
Experten |
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