Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 22.06.2011 12:57 Titel: Re: Überspannungsschutz in neuen Versicherungs-Verträgen |
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Hi!
Zur Sache hat der Experte ja hier geantwortet:
http://www.versicherungen-treff.de/forum/ftopic276.html
Ich möchte allerdings noch einen kleinen Kommentar beisteuern:
Die Fehlerhaftigkeit der Sachbearbeitung war für alle Zuschauer offensichtlich. Und natürlich wurden wohl einige wieder in einer möglicherweise klischeehaften Sichtweise hinsichtlich einer unterstellenden Zahlungsunwilligkeit von Versicherern bestärkt.
Ich gebe aber zu bedenken, dass die Schadenbearbeitung ausschließlich auf Basis vorliegender Dokumente erfolgen kann. Insofern ist da jemand auf Gutachten von Sachverständigen, die ihren Sachverstand zur Schadenaufklärung einsetzen und ihn für nicht Sachverständige verständlich umsetzen, angewiesen. War da alles so eindeutig?
Ich möchte keine Lanze für die Schadenbearbeitung der Versicherungswirtschaft brechen, allerdings handelt es sich hier meiner Erfahrung nach um einen aufklärbaren Einzelfall, der aber auch deutlich macht, dass Facharbeitermangel nicht nur bei Ingenieuren herrscht!!
Bitte nicht auf die Versicherungswirtschaft insgesamt übertragen!
Eins noch, natürlich wird eine fehlgeschlagene Reparatur nicht bezahlt! Reparaturaufträge sind Werkverträge (BGB), da ist ein Erfolg geschuldet. Na logo sind die Reparaturkosten gutzuschreiben, meinetwegen auch als Verrechnung. Das ist aber nicht großzügig, sondern selbstverständlich! Wenn ohne Fehleranalyse repariert wird, würde sogar meine Oma das als „Fummelei“ bezeichnen und eben gerade nicht als fachgerechte Reparatur und dann gibt’s auch kein Geld. Dass man mal hier und da testen muss, einverstanden, aber dann bitte ohne Rechnungsstellung, zumindest, wenn es nicht klappt!
Mach´s gut!
Der, der die Kinken putzt. |
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