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Progression in der Unfallversicherung



 
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Frank190E
Gast





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BeitragVerfasst am: 26.08.2011 15:17    Titel: Progression in der Unfallversicherung Antworten mit Zitat

Was bedeutet eigentlich der Begriff "Progression" in der Unfallversicherung?
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 18.10.2011 17:30    Titel: Re: Progression in der Unfallversicherung Antworten mit Zitat

Hallo Frank,

Progression ist eine überproportionale Steigerung, auch bekannt aus dem Einkommensteuertarif.

In der Unfall-Versicherung bedeutet dies, dass nicht proportional des Invaliditätsgrades ein anteiliger Betrag von der vereinbarten Versicherungssumme fällig wird (dies wäre linear –proportional), sondern, dass ab Schwellenwerten ein Mehrfaches fällig wird.

So kommt es, dass man bei 5 % Invalidität und einer vereinbarten Versicherungsgrundsumme für Invalidität von 100.000 € bei einer vereinbarten Progressionsstaffel von 350% genau 5.000 € ausgezahlt bekommt (im unteren Bereich proportional). Bei Vollinvalidität allerdings greifen die 350% vollständig und es werden 350.000 € fällig (überproportional / progressiv). Die Zwischenstufen im mittleren Bereich sind nicht bei allen Versicherern einheitlich.

Es wird also dem Lebensmehrbedarf durch ein Progressionstarif eher Rechnung getragen.

Gruß vom
Experten
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