Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
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Verfasst am: 18.10.2011 21:54 Titel: Re: Teilkaskoversicherung und Zeitwertentschädigung |
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Hallo Teddy,
da Du bei einem Teilkasko-Schaden nicht in den schadenfreien Jahren bzw. den Prozenten zurückgestuft wirst, kannst Du zumindest in dieser Hinsicht beruhigt abwarten.
Letztendlich geht es um den Wiederbeschaffungswert. Überschlägig selbst ausrechnen geht nur dann, wenn Du den konkreten bezifferten Schaden kannst (Kostenvoranschlag) und dann z.B. weißt, ob ein hoher Anteil an Verschleißteilen (höherer Abzug) betroffen ist. Ein Abzug Alt- für-Neu, also rein für das Alter ungeachtet der Nutzung, kannst Du je nach Fahrzeugalter auch einkalkulieren (z.B. 20%).
Am einfachsten ist es, wenn es sich um den wirtschaftlichen Totalschaden handelt, dann kannst Du ein Kaufgebot, auf das der Versicherer seine Berechnung stützt, von ihm anfordern.
Gruß vom
Experten |
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