Versicherungen Treff

Versicherungen-Treff
Im Versicherungen-Treff finden Sie Informationen über Versicherungen aller Art
 

 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Kostenlose und unverbindliche Versicherungsvergleiche Private Krankenversicherung (PKV) Versicherungsvergleich | Rechtsschutzversicherung Versicherungsvergleich | Wohngebäudeversicherung Versicherungsvergleich | Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsvergleich | Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Zusatzversicherung Versicherungsvergleich | Unfallversicherung Versicherungsvergleich | Hausratversicherung Versicherungsvergleich | Kfz-Versicherung Versicherungsvergleich | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung Versicherungsvergleich | Tierhalterhaftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte Versicherungsvergleich | Riester-Rente-Versicherung Versicherungsvergleich

Teilkaskoversicherung und Zeitwertentschädigung



 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Kraftfahrtversicherungen
Autor Nachricht
Teddy
Gast





0.00 Punkte

BeitragVerfasst am: 16.10.2011 14:14    Titel: Teilkaskoversicherung und Zeitwertentschädigung Antworten mit Zitat

Wie ermittelt man denn den Wert bei einer Zeitwertentschädigung?
Muss meine Teilkasko in Anspruch nehmen und will grob wissen was rasukommt...
Nach oben
Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 18.10.2011 21:54    Titel: Re: Teilkaskoversicherung und Zeitwertentschädigung Antworten mit Zitat

Hallo Teddy,

da Du bei einem Teilkasko-Schaden nicht in den schadenfreien Jahren bzw. den Prozenten zurückgestuft wirst, kannst Du zumindest in dieser Hinsicht beruhigt abwarten.

Letztendlich geht es um den Wiederbeschaffungswert. Überschlägig selbst ausrechnen geht nur dann, wenn Du den konkreten bezifferten Schaden kannst (Kostenvoranschlag) und dann z.B. weißt, ob ein hoher Anteil an Verschleißteilen (höherer Abzug) betroffen ist. Ein Abzug Alt- für-Neu, also rein für das Alter ungeachtet der Nutzung, kannst Du je nach Fahrzeugalter auch einkalkulieren (z.B. 20%).

Am einfachsten ist es, wenn es sich um den wirtschaftlichen Totalschaden handelt, dann kannst Du ein Kaufgebot, auf das der Versicherer seine Berechnung stützt, von ihm anfordern.

Gruß vom
Experten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Kraftfahrtversicherungen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen