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Beitragsrückerstattung bei AOK wenn man nicht zum Arzt geht?



 
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Totti
Gast





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BeitragVerfasst am: 11.11.2011 00:30    Titel: Beitragsrückerstattung bei AOK wenn man nicht zum Arzt geht? Antworten mit Zitat

Hi, es soll bei der AOK Krankenkasse einen Tarif geben, wo die Beiträge zurückerstattet werden, wenn man lange nicht zum Arzt musste? Hat damit schon jemand Erfahrungen?
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 13.11.2011 14:54    Titel: Re: Beitragsrückerstattung bei AOK wenn man nicht zum Arzt geht? Antworten mit Zitat

Hallo Totti,
wenn die Offerte entsprechend folgendem Link der AOK Bayern

http://www.aok.de/bayern/beitraege-tarife/beitraege-und-tarife-bonustarif-24889.php

gemeint ist, kannst Du durch ein „rezept- und krankenhausfreies“
arztfreies Leben tatsächlich einen Bonus erwirtschaften - Vorsorgeuntersuchungen und etwaige Teilnahmen an bestimmten Gesundheitskursen inklusive.

Letztendlich zockst Du damit Jahr für Jahr auf ein arztfreies Leben, denn Du erklärst Dich im Vorfeld mit einer Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr einverstanden und bezahlst Du Arztbesuche bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (250 – 350 €) aus eigener Tasche. Da Dein Bonus geringer ist als Dein Selbstbehalt, kannst Du diese Wette auch verlieren und zahlst dann etwas drauf. Gesunde sparen - Erkrankende zahlen dann mehr als ohnehin Pflicht.

Die Wette spielt sich allerdings in moderatem finanziellem Rahmen ab und kann bei privaten Kranken-Versicherungen durchaus erheblicher dimensioniert werden.

Ich rate zur Vorsicht bei einer derartigen Tarifwahl, denn wenn es Dich im Dezember umhaut, Du aber die 250 € Selbstbeteiligung sparen willst oder u.U. gerade nicht in dieser Höhe liquide bist, und Du deshalb aufgrund Deiner besonderen Tarifwahl nicht zum Arzt gehst – da nützt dann das tollste Gesundheitssystem nichts, wenn Du Dich durch Unterlassen vermeintlich nicht erforderliche aber tatsächlich notwenige Arztbesuche nicht behandeln lässt. Mach es nur, wenn Dir das Geld für die SB im Zweifelsfall völlig egal ist und Du auch am 29.12. noch sagen kannst: „Wette verloren, aber Gesundheit gerettet!“

Zugegeben, mit den Tarifen der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bin ich als privatwirtschaftlicher Orientierter nicht so sehr vertraut. Sollte ich mich irren, darf ich korrigiert werden – ich lerne gerne dazu!

Gruß
Der, der die Klinken putzt.
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