Verfasst am: 22.11.2011 17:46 Titel: Fragen zu "Assekuranzmakler"
Hallo ich hätte da mal zwei Fragen zum Thema Assekuranzmakler, da ich alsbald von einem solchen Besuch bekommen werde.
1. Zunächst zum Begriff: Nachdem ich mal im Netz ein wenig geschaut habe, weil mir der Begriff "Assekuranzmakler" nichts sagte, habe ich erfahren, dass ein Assekuranzmakler nicht an eine bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden ist, sondern mehrere vertritt. Er ist in keine Organisationsstruktur einer bestimmten Versicherung eingebunden.
Habe ich das so in etwa richtig verstanden?
2. Nun zur wichtigeren Frage:
Ich möchte nicht eine Versicherung abschließen, sondern bekomme von einem Assekuranzmakler Besuch, da es zum Schadensfall gekommen ist (bin Mieterin und die Eigentümergemeinschaft hatte eine Versicherung für den Schadensfall abgeschlossen). Wenn es sich um einen "normalen" Versicherungsmakler handeln würde (also einen, der nur für eine Versicherung tätig ist), so wäre mir klar, dass wenn es "spitz auf Knopf kommt", dieser im Zweifel auf Seite der Versicherung steht und nicht auf meiner.
Wie ist dies aber bei einem Assekuranzmakler?
Verfasst am: 25.11.2011 22:20 Titel: Re: Fragen zu "Assekuranzmakler"
Hallo Miri,
gerne beantworte ich Dir Deine Fragen.
Da Assekuranz nichts anderes als Versicherungswirtschaft bedeutet, ist der Assekuranzmakler, bei dem Du ggf. eine Versicherung abschließen möchtest, somit ein Versicherungsmakler.
Eine Abgrenzung in Assekuranzmakler und „normalen“ Versicherungsmakler gibt es nicht – es ist das gleiche. Dass er nicht in eine Organisationsstruktur einer Versicherungsgesellschaft eingebunden ist, hast Du schon richtig als eine der Voraussetzungen für diesen Beruf erkannt. Allerdings vertritt er nicht mehrere Gesellschaften, sondern vermittelt Versicherungen als Dein treuhänderischer Sachwalter. Er ist somit Dein Interessenvertreter und haftet auch als eigene Rechtspersönlichkeit für Beratungsfehler oder mangelhafte Vertragsgestaltung bzw. Schadenabwicklung. Um seiner Sachwaltereigenschaft gerecht werden zu können, muss er aufgrund mit einer diese Eigenschaft gewährleistenden Anzahl Versicherern Geschäftsbeziehungen unterhalten.
Der Versicherungsmakler steht im Zweifel eben gerade nicht auf der Seite der Versicherung, sondern auf Deiner – das muss er kraft Status.
Die Alternative, die Du ansprichst, ist der klassische Versicherungsvertreter (nicht Versicherungsmakler) einer sog. Ausschließlichkeitsorganisation i.S.d. Vertriebs als eigene Organisationsstruktur eines einzelnen Versicherers. Der trägt i.d.R. den Namen des Versicherers auf der Visitenkarte und ist „Auge und Ohr“ des betreffenden Versicherungsunternehmens. Im Schadenfall kümmert sich i.d.R. – zumindest ab gewissen Schadenhöhen - der Versicherer durch eigene Ressourcen direkt um die Abwicklung. Der Vertreter kann dann vergleichsweise geringeren Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen und haftet auch selbst nicht für Fehler – sondern das vertretene Versicherungsunternehmen (Beweislastproblematik).
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