martin2783
Anmeldungsdatum: 03.01.2012 Beiträge: 2
0.94 Punkte
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Verfasst am: 03.01.2012 22:41 Titel: Bauleistungsversicherung |
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Hallo zusammen,
ich habe eine ganz dringende Angelegenheit bzw. Frage bezüglich einer Bauleistungsversicherung. Ich bin in unserer Firma ganz normaler kaufmännischer Angestellter. Der "kompetene" Juniorchef hat mich zu seinen neuen Schützling im Bereich der Versicherung eingebunden, obwohl ich in diesen Themengebiet nicht wirklich auf dem Laufenden bin. Ein guter Freund meines Chefs hat sich ein Haus bauen lassen. Hier hatten wir für den Kunden eine Bauleistungsversicherung gezeichnet. Wie der Zufall es wollte gab es ein Schaden bezüglich einer undichten Dichtung im Dach. Ansich für mich als Laie ist dies ein Betriebshaftpflichtschaden des jeweiligen Unternehmens der die Dichtung nicht fachgerecht angebracht hatte. Da ich für die Schadensbearbeitung beauftragt wurden bin, muss ich mich jetzt um den Fall kümmern. Leider ist mir mein Chef in solcher Hinsicht überhaupt keine Hilfe, da er hier bereits mit dem besagten Hausbauer und dem Dachdecker eine "Vereinbarung" gemacht hat und sie das nicht der Betriebshaftpflicht melden möchten. Nun liegt die ganze Last auf meinen Schulter den Schaden über die Bauleistungsversicherung zu regeln. Mittels einer Schadenshergangs, dass es ein Materialfehler bei einem Wasserrohr war und dadurch Wasser an den Decken runtergelaufen ist. Ich wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir nützliche Tipps aufzeigen könnten, dass der Schaden reguliert wird. Ich hoffe mein Text war nicht ganz zu verwirrend.
Vielen Dank für eure Mühe im Voraus! |
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Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 09.01.2012 23:12 Titel: Re: Bauleistungsversicherung |
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Hallo Martin,
nur, weil Dein Chef den Schaden über die Bauleistungs-Versicherung abwickeln möchte, heißt das natürlich nicht, dass dies auch die richtige Vorgehensweise ist!
Allerdings ist es nicht unüblich und auch verständlich, dass bei einem Schadenfall sämtliche bestehenden Versicherungen auf Kompensationsmöglichkeiten hin geprüft werden. Denn man zahlt Beiträge und möchte im Falle eines Falles entsprechend Regulierung. Dass Du als Nichtfachmann im Versicherungswesen nicht umgehend den richtigen Vertrag kennst, ist Dir nicht anzulasten.
Zur Sache:
Da ich den Wortlaut der Bauleistungs-Versicherung nicht kenne, gehe ich von einem Standardvertrag aus. Dieser sieht i.d.R. Versicherungsschutz gegen lediglich unvorhersehbare Ereignisse vor, Mangelschäden sind ausgeschlossen. Insbesondere Witterungseinflüsse unterschiedlicher Art, ggf. Diebstahl usw. fallen hierunter. Allerdings solltest Du die „versicherten Gefahren“ unter „Versicherungsumfang“ oder „ Deckungsumfang“ im „Versicherungsschein“ finden können. Solltest Du hierin eine passende Deckungserweiterung oder –ergänzung finden, könntest Du Glück haben (Glück ist aber ein eher seltener Zeitgenosse).
Materialmangel ist zunächst mal ein Gewährleistungsfall. Da sich die Gewährleistung in erster Linie auf die betroffene Sache bezieht, bekämst Du also einen neuen Dichtungsring – wohl eher unerheblich.
Eine „Vereinbarung“, wie sie Dein Chef getroffen hat, ist unbeachtlich. Im Zweifelsfall bleibt er bei dieser Vereinbarung, soweit sie rechtswirksam ist, insoweit auf dem Schaden sitzen, als er die Regressmöglichkeit des Versicherers einschränkt – nicht gut. Man nennt das weitläufig auch Freistellungsvereinbarung, das ist nicht verboten – kann aber eben teuer werden.
Es handelt sich nach meinem Verständnis mit Dir übereinstimmend um einen Betriebshaftpflicht-Schaden.
Mein Tipp:
Sende die Schadenmeldung und die Bauleistungs-Versicherung (Kopie) als Anlage an den Haftpflicht-Versicherer, da Du tatsächlich nicht weißt, welcher Vertrag maßgeblich ist. Der Haftpflicht-Versicherer wird, soweit er seine Nichtzuständigkeit erkennt, Dir den entsprechenden Hinweis sicherlich nicht schuldig bleiben.
Anmerkung:
Ich gehe davon aus, dass Du und Dein Chef ehrenwerte Absichten habt und sowohl „Dichtungsring" als auch „Wasserrohr“ tatsächlich Bezug auf dieselbe Schadenursache nehmen. Sollte das nicht so sein und Du wissentlich falsche Angaben gegenüber der Versicherung machen, ist das Betrug. Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, die Sanktionen wurden in den letzten Jahren erheblich verschärft. Dass Du Dich als normalen kaufmännischen Mitarbeiter siehst ohne besondere Fachkenntnisse im Bereich Versicherung, hilft Dir dann nicht, wenn Du wissentlich Falschangaben machst oder eine Richtigstellung unterlässt. Da im Strafrecht immer nur Personen betroffen sind, nützt Dir Dein Angestelltenverhältnis oder Dein Verweis auf eine zweifelhaft belegbare Anweisung Deines Chefs als Entlastung gar nichts. Vielleicht bezahlt Deine Firma die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, den Kredit für die Strafe und die Grußkarten aus der Zelle – das ist Dein Part. Es gibt tolle Begriffe wie Beihilfe, Mittäterschaft, usw., Du würdest aus so einer Nummer nicht rauskommen. Dass Du dann gekündigt würdest, ist auch klar, weil man einen Straftäter in Versicherungsangelegenheiten mit selbigen nicht mehr betrauen kann. Versau´ Dir nichts!
Aber wie gesagt, ich gehe von ehrenwerten Absichten aus. Für alles andere ist dieses Forum eben gerade kein Forum!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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