Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 02.04.2012 17:12 Titel: Re: Entgeltumwandlung 2012 Höchstbetrag |
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Hallo Peter,
die maximale Förderung der Bruttoumwandlung hast Du absolut zutreffend beschrieben. Richtig ist, dass der maximale Umwandlungsbetrag 2012 4.488 € p.a. beträgt.Â
Die zu den maximal 2.688 € als 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlichen 1.800 € erhöhen allerdings im Umkehrschluss nicht die Beitragsbemessungsgrenze selbst bzw. den von Dir genannten Höchstbetrag. Beide Werte sind getrennt voneinander zu betrachten. Sie wirken sich zwar im Produkt gleich aus, aber ihre Basis begründet sich doch unterschiedlich.
Der Skaleneffekt der 1.800 € ist nunmal verhaeltnismaessig geringer. Durch die ausschließliche Steuerfreiheit und verbleibende Sozialabgabenlast konkurriert die bAV hier zudem mit anderen Anlageklassen.
Du bist tief im Thema, Respekt!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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