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Berechnung Unterschied zwischen 225% und 350% Progression?



 
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Tanja
Gast





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BeitragVerfasst am: 10.04.2012 16:21    Titel: Berechnung Unterschied zwischen 225% und 350% Progression? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wir haben hier zwei Angebote für eine Unfall-Versicherung vor uns liegen, eins mit 225% und eins mit 350% Progression bei einer Versicherungssumme von beides mal 150.000 €. Es ist nicht so, dass wir nicht gefragt hätten, aber ich habe nicht verstanden, warum z.B. bei einem Fingerverlust eine fällige Leistung trotz unterschiedlicher Progression gleich hoch ist.

Kann mir das jemand erklären?

Liebe Grüße
Tanja
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 11.04.2012 09:17    Titel: Re: Berechnung Unterschied zwischen 225% und 350% Progression? Antworten mit Zitat

Hallo Tanja,

die unterschiedlichen Progressionsangebote beinhalten unterschiedliche Multiplikatoren ab bestimmten Schwellenwerten der Invalidität, die zudem variieren können. Es kommt beim Leistungsbetrag also nicht direkt auf ein betroffenes Körperteil an, sondern indirekt auf den vertraglich vereinbarten Invaliditätsgrad über die zugrundeliegende Gliedertaxe - also der Prozentsatz der Invalidität, der für dauerhafte Einschränkungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit wie im Vorfeld vereinbart gilt.

Zur Progression: http://www.versicherungen-treff.de/forum/ftopic310.html

Die Progression verläuft nicht linear, sondern berechnet sich i.d.R. wie folgt:

Variante 225 %, Entschädigung:
Invaliditätsgrad bis 25% = 25% der vereinbarten Versicherungssumme
Invaliditätsgrad von über 25% bis 50% =  das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme
Invaliditätsgrad von über 50% = das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme

Variante 350 %, Entschädigung:
Berechnung wie oben, jedoch anstatt doppelt gilt dreifach und anstatt dreifach  gilt fünffach.

Bei einer Progression von 500 % gilt dann übrigens fünffach und siebenfach.

Liegt der betroffene Finger gem. Gliedertaxe unterhalb des ersten Schwellenwertes und es findet kein Multiplikator Anwendung, so errechnet sich der Leistungsbetrag entsprechend unmittelbar als Prozentsatz gem. der Gliedertaxe und der Versicherungssumme.

Die höhere Progression ist also insbesondere bei Interesse für eine höhere Leistung bei stärkerer Invalidität interessant und i.d.R. eine Wirtschaftlichkeitsabwaegung gegenüber einer höheren  Grund- bzw. Invaliditätssumme.

Bleib gesund!

Gruß
Der, der die Klinken putzt.
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