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Unterschied Abrechnung Streitwert und Honorarvereinbarung?



 
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Autor Nachricht
Sanny
Gast





0.00 Punkte

BeitragVerfasst am: 14.05.2012 16:54    Titel: Unterschied Abrechnung Streitwert und Honorarvereinbarung? Antworten mit Zitat

Moin Moin,

worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Vereinbarung nach Streitwert oder Honorar, wenn ich zum Anwalt gehe. Habe gelesen, darauf soll man achten, aber die Rechtsschutz-Versicherung übernimmt doch sowieso die Anwaltskosten.

Weiß das jemand?

LG
Sanny
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 15.05.2012 08:29    Titel: Re: Unterschied Abrechnung Streitwert und Honorarvereinbarung? Antworten mit Zitat

Hallo Sanny,

der Unterschied liegt in der Abrechnungsmethodik und -höhe.

Beim Streitwert richten sich die Rechtsanwaltsgebühren nach der Höhe des zu verhandelnden Wertes, dem Streitwert. Dieser ergibt sich entweder aus dem Streitgegenstand selbst oder wird ermittelt bzw. (z.B. richterlich) festgelegt. Die Gebühren der Anwälte sind hierauf abgestellt und durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das Prozesskostenrisiko ist kalkulierbar.

Bei einer Honorarvereinbarung wird üblicherweise nach Aufwand abgerechnet, also nach Arbeitszeit. Eine Honorarvereinbarung ist dann erforderlich, wenn absolute Kapazitäten ihres Fachgebietes für erforderlich gehalten werden, die eine Vergütung auf Basis des RVG als nicht auskömmlich ansehen und daher nur zu höheren Preisen bereit sind, eine anwaltliche Vertretung zu übernehmen. Für Unternehmer mit einer völlig anderen Risikostruktur als Privatpersonen ist dies durchaus sinnvoll.

Für "normale" Bürger mit "normalen" Risiken des täglichen Lebens sollte eine anwaltliche Vertretung auf Basis des RVG ausreichend sein, selbst wenn einem persönlich der Streitgegenstand als besonders wichtig erscheint. Und eine für Privatpersonen angebotene Rechtsschutz-Versicherung stellt demzufolge auch auf das RVG ab. Das bedeutet, dass die Kostenuebernahme Deines Rechtsschutz-Versicherers auf die im RVG geregelte 
Höhe beschränkt bleibt, Kosten aus einer Honorarvereinbarung darüber hinaus trägst Du ganz alleine! Ein ENORMES Kostenrisiko.

Die Gerichtskosten richten sich übrigens stets nach dem Streitwert!

Gruß
Der, der die Klinken putzt.
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