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KFZ Schiebedach Schaden



 
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mario1991BMG
Gast





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BeitragVerfasst am: 01.08.2012 20:55    Titel: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

eine bekannte hat an meinem Auto das manuelle Schiebedach geöffnet und dabei ist ein Plastikteil abgebrochen. Der Schaden ist bereits per E-Mail gemeldet worden. Jetzt ist die Frage, wie lange die Versicherung Zeit hat die Meldung zu bearbeiten und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Versicherung auch zahlt...

Weiß da jemand etwas genaueres?

Vielen Dank!

Mario
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 02.08.2012 20:54    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

Hallo Mario,

da der Schaden nicht mit sondern an dem Auto verursacht wurde, sehe ich zunächst keine Deckungseinschränkung. Insofern sollte die private Haftpflicht-Versicherung Deiner Bekannten den Schaden ersetzen. Hast Du Bilder gemacht und ein Reparaturangebot bzw. Kostenvoranschlag in Deiner E-Mail beigefügt? Zwei Wochen Bearbeitungszeit durch den Versicherer sind nicht zu beanstanden, insbesondere in der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit. 

Bitte berücksichtige den Zeitwertersatz in der Haftpflicht-Versicherung. In der Regel werden mind. 20% pauschal vom Rechnungsbetrag als "Abzug alt für neu" nicht ersetzt. Das hängt allerdings in erster Linie am Fahrzeugalter. Ist Dein Auto flammneu, ist kein Abzug gerechtfertigt.

Geniess Dein Schiebedach bei diesen Temperaturen!

Gruß
Der, die Klinken putzt!
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Mario1991BMG



Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 2
Wohnort: NRW
0.64 Punkte

BeitragVerfasst am: 08.08.2012 21:46    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

Hallo Klinkenputzer.
Mit der Versicherung wurde in der Zwischenzeit alles in die Wege geleitet.
Die Versicherung des Verursachers will aber nun von mir wissen, worin ich das Verschulden des Versicherten sehe...

Also ich weiß bei bestem Willen nicht, was ich dazu schreiben soll, weil denn jemand in meinem Auto etwas eigenwillig öffnet oder bedient, meiner Meinung nach immer ein Verschulden des Verursachers vorliegt. Haben Sie vllt. einen Tipp wie ich mich dazu äußern sollte.

MfG

Mario Goldbach
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Mario1991BMG



Anmeldungsdatum: 08.08.2012
Beiträge: 2
Wohnort: NRW
0.64 Punkte

BeitragVerfasst am: 17.08.2012 08:05    Titel: Update! Antworten mit Zitat

Die Versicherung hat nicht gezahlt, weil deren Meinung nach keine Fahrlässigkeit voliegt... Ich frage mich eigentlich wofür es Versicherungen gibt, wenn doch sowieso kein Schaden reguliert wird. Unverschämt.
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 24.08.2012 12:13    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

Hallo Mario,

lass' mich Dir den Zusammenhang aus meiner Sicht ohne Kenntnis Deiner Korrespondenz mit dem Versicherer kurz erläutern.

Eine Haftpflicht-Versicherung befriedigt nicht nur berechtigte Interessen (zahlen), sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab (nicht zahlen).

Letzteres war bei Dir offensichtlich der Fall. Aus Sicht des Versicherers hat sie kein Verschulden am Schaden, es besteht also keine kausal-adäquate Fahrlässigkeit zum Schaden. Ich vermute, dass dies darin begründet liegt, dass sie das Schiebedach ordnungs- und bestimmungsgemäß im Rahmen der vorgesehenen Verwendung oder Benutzung betätigt hat. Das Schiebedach war also nicht (mehr) geeignet, ihr Verhalten nicht schuldhaft!

Nur, wenn sie die Beschädigung auf eine andere Art und Weise tatsächlich schuldhaft (fahrlässig) herbeigeführt hätte, würde die Versicherung den Schaden bezahlen, also der berechtigte Anspruch befriedigt.

Für Dich tut mir das Ärgernis leid, Schriftwechsel & Co. für eine teure Erkenntnis!

Gruß
Der, der die Klinken putzt!
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Metis



Anmeldungsdatum: 30.08.2012
Beiträge: 10

3.19 Punkte

BeitragVerfasst am: 06.09.2012 11:54    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

Wie mein Vorredner bereits gesagt hat: es kommt auf die Art & Weise an, wie deine Bekannte das Schiebedach benutzt hat.

Wenn es bereits zu war und sie dennoch mit starker Krafteinwirkung weiterhin in Schließrichtung gezogen hat, was zum Abbrechen des Plastikteils geführt hat, so würde meiner Meinung nach ein Verschulden ihrerseits vorhanden sein, da sie nicht sachgerecht mit dem Schiebedach umgegangen ist.
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josy



Anmeldungsdatum: 14.06.2013
Beiträge: 6

1.81 Punkte

BeitragVerfasst am: 14.06.2013 12:23    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

bitte mehr infos dazu
_________________
Umfallen ist keine Schande, Liegenbleiben schon.
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csluyuan



Anmeldungsdatum: 17.08.2013
Beiträge: 3

0.81 Punkte

BeitragVerfasst am: 17.08.2013 11:08    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

hatte einen ähnlichen Fall und die Versicherung hat gestreikt
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johntimo



Anmeldungsdatum: 19.08.2013
Beiträge: 3

0.78 Punkte

BeitragVerfasst am: 19.08.2013 11:49    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

Für Dich tut mir das Ärgernis leid, Schriftwechsel & Co. für eine teure Erkenntnis!
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Hilde22



Anmeldungsdatum: 26.11.2013
Beiträge: 74

11.79 Punkte

BeitragVerfasst am: 26.11.2013 10:31    Titel: Re: KFZ Schiebedach Schaden Antworten mit Zitat

ich staune eh das die Versicherung das übernommen hat
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