wer weiß was ? ich bin als fehrnfahrer tätig . bei einem verkehrsunfall im april ging mein ganzes hab und gut zu bruch . ein schaden von über 5000.- eu wurde der versicherung gemeldet ,doch die windet sich seit dem mit immer neuen ausreden um ihre pflicht . meine nachvorschungen im netz haben ergeben das hausratversicherungen nach VHB 2008 Teil A , §9 Außenversicherung , versicherte sachen sind weltweit auch versichert , solange sie sich vorübergehend außerhalb des versicherungsortes befinden . das Landgericht Köln urteilte 2007 in einem ähnlichen fall wie folgt"Im Schadensfalle kann ein Anspruch gegen eine Hausratsversicherung nur für Hausrat am Versicherungsort geltend gemacht werden. Als Versicherungsort ist dabei die Wohnung des Versicherungsnehmers anzusehen. Die Wohnung wiederum befindet sich dort, wo der Lebensmittelpunkt eines Menschen ist. Da dies objektiv zu bestimmen ist, kann ein längerer, nicht nur zu Probezwecken durchgeführter Heimaufenthalt einen neuen Lebensmittelpunkt und damit einen veränderten Versicherungsort begründen. " und weiter arkumentiert der richter "Dass die Klägerin - nach ihrem Vortrag auch, nach dem Vortrag der Beklagten nur - in I ab dem 01.08.2005 gewohnt hat, ist unstreitig; insoweit unterscheidet sich dieser Fall von Vorgängen, bei denen sich die Versicherungsnehmer beispielsweise auf einem längeren Arbeits- oder Urlaubsaufenthalt andern Orts befinden, denn in den zuletzt genannten Fällen wird regelmäßig kein Lebensmittelpunkt an dem anderen Ort begründet; es handelt sich in diesen Fällen vielmehr nur um einen vorübergehenden Aufenthalt. so haben wir eine weltweit versicherungsbindung , eine abwesenheit in einem lkw und damit einem neuen lebensmittelpunkt der ein arbeits - und auch privataufenthalt darstellt . WER kann mir hier weiterhelfen DANKE DANKE DANKE _________________ et kütt wie et kütt!!!
a. Du schreibst, Dein ganzes Hab und Gut sei Gegenstand des Schadens. Waren die Sachen bei Dir im Führerhaus oder Ladungbestandteil?
b. Die 5 k€ sind bisher lediglich gemeldet, richtig? Sind sie auch substantiiert belegt, z.B. durch Quittungen?
c. Du hast eine Hausrat-Versicherung abgeschlossen, die mit einer Entschädigungsgrenze auch im Rahmen der Aussenversicherung gilt. Hast Du auch einen Einschluss für Sachen in Fahrzeugen oder stellst Du ausschliesslich auf die Aussenversicherung ab? Da stellt sich bereits die Frage der Gebäudegebundenheit Deines Versicherungsschutzes.
d. Was ist passiert, kannst Du das Schadenereignis näher schildern? Verkehrsunfall ist etwas zu vage. Kannst Du Ansprüche gegen einen Unfallgegner anmelden oder bist Du selbst schuld, z.B. im Rahmen grober Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoss?
e. Hast Du eine Allgefahren-Versicherung oder eine Hausrat-Versicherung auf Basis benannter Gefahren (klassisch)?Â
Letztere Antwort kann den Weg zu einer Ersatzleistung stark abkürzen bzw. ausschliessen. Dies liegt daran, dass bei einer Versicherung auf Basis benannter Gefahren Versicherungsschutz lediglich bei der Realisierung eine solchen besteht, also Feuer, Leitungswasser usw. Verkehrsunfälle sind nicht im Versicherungsumfang enthalten und dann nützt Dir auch die Aussenversicherung mitsamt Deiner Urteilsrecherche im Internet nichts. Die Frage nach dem Lebensmittelpunkt ist daher zunächst nicht relevant.Â
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Kurz noch zur Internet-Recherche bez. Urteilen. Das geltende Recht setzt sich regelmaessig zusammen aus den Gesetzen, den Rechtsgrundsätzen und der Rechtsprechung (sog. Kautelarpraxis). Erst durch Verbindung aller drei kannst Du geltendes Recht ableiten. Die Gesetze stehen jedem zur Verfügung und die Headlines von Urteilen machen einem glauben, man könnte Dinge einordnen. Ohne juristischen Hintergrund fehlen Dir aber i.d.R. die Rechtsgrundsaetze und dadurch wird es argumentativ zuweilen haarig, zumindest bei komplexer gelagerten Wirklichkeiten.
Um Dich weiter unterstützen zu können, brauche ich mehr Infos! _________________ Gruß,
Pfiffikus
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