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tholemo
Anmeldungsdatum: 17.11.2012 Beiträge: 1
0.42 Punkte
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Verfasst am: 17.11.2012 14:10 Titel: Gültigkeitsdauer von KV-Antrag ab Unterschriftsdatum? |
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Schönen guten Tag zusammen!
Vor ca. einem Monat habe ich einen Antrag auf eine "Kleine
Anwartschafts- mit Pflegepflichtversicherung" ausgefüllt. An
dem Antrag möchte ich nichts mehr ergänzen, durchstreichen
oder sonstige Änderungen vornehmen (müßen).
Kann mir jemand sagen - wielange ein KV-Antrag gültig ist,
nachdem er unterschrieben wurde, also ab Unterschriftsdatum
bzw. wann muß ich den ausgefüllten KV-Antrag spätestens bei
der KV-Gesellschaft abgeben?!
Für Euere Mühe BESTEN DANK im voraus!
MfG und ein schönes Wochenende
Tholemo |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 22.11.2012 09:55 Titel: Re: Gültigkeitsdauer von KV-Antrag ab Unterschriftsdatum? |
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Hallo Tholemo,
nur für mein Verständnis: Du hast einen Antrag ausgefüllt, aber nicht abgeschickt?Â
Formell hast Du in diesem Falle lediglich Papier beschrieben, bestenfalls ein Antragsformular ausgefüllt. Das hat juristisch keine Relevanz. Dein Antragsformular wird nämlich erste ab Zugang beim Empfänger tatsächlich zu einem Antrag. Und der muss dann noch, damit eine Vertrag zustandekommen kann, vom Empfänger angenommen werden. Â
Damit ein Vertrag zustande kommt, müssen zwei konkludent aufeinander gerichtete und übereinstimmende Willenserklärungen - Angebot und Annahme - vorliegen (145 ff. BGB). Dies gilt grundsätzlich für alle Verträge, also auch für Versicherungsverträge.
Du musst Deinen Willen tatsächlich dem anderen erklären und nicht nur für Dich aufschreiben.Â
Â
Das Unterschriftsdatum auf Anträgen ist deshalb wichtig, weil man die Umschläge heutzutage wegwirft. Allerdings gibt es zusätzlich noch Eingangsstempel. Das Datum Deiner Unterschrift könntest Du insofern sogar ganz weglassen. Bei der Annahme ist das anders, aber um die geht es hier ja nicht. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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zlion
Anmeldungsdatum: 27.11.2013 Beiträge: 44 Wohnort: Darmstadt 32.34 Punkte
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Verfasst am: 27.11.2013 19:33 Titel: Re: Gültigkeitsdauer von KV-Antrag ab Unterschriftsdatum? |
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hmm, das verirrt mich, warum haben sie es doch nicht abgeschickt? |
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