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christin Gast
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Verfasst am: 19.12.2012 22:27 Titel: Suche Dringend VPV Berufsunfähigkeits Verbraucherinformation |
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Ich wollte 2011 meine BU in Anspruch nehmen und habe mich mit meinen neuen Versicherungsvertreter persönlich getroffen und alles geklärt. Da es mir gesundheitlich nicht gut ging, habe ich Ihm geglaubt und machen lassen. Er hat mich falsch beraten und dies wird mir jetzt von der VPV als Ablehnungsgrund meiner BU REnte vorgeworfen. Ich möchte gerne vor Gericht gehen, mir sind nur damals meine Versicherungsunterlagen beim Umzug ruiniert worden. Auf die erste Anfrage einer KOpie bei der Vpv, bekamm ich leider etwas völlig anderes. Auf anraten meiner Anwältin soll ich als allerletztes nochmal bei der VpV anfragen, da es sehr wahrscheinlich ist, nicht die Orginalbedingungen zu bekommen.Im Internet stehen nur die neuen Bedingungen ab 2011 und ich habe meine Versicherung 1999 abgeschlossen. Kann mir jemand helfen ? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir tips geben?
Vielen Dank |
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Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
41.68 Punkte
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Verfasst am: 22.12.2012 16:01 Titel: Re: Suche Dringend VPV Berufsunfähigkeits Verbraucherinformation |
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Hallo Christin,
vorab mal Gute Besserung!
Die zur Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegenüber Versicherern notwendige Unterlage ist der Versicherungsschein. Dieser ist Beweisurkunde über den Inhalt des Versicherungsvertrags einschließlich zugrundliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Der originären Pflicht der Aushändigung des Versicherungsscheins ist der Versicherer im Zusammenhag mit dem Vertragsschluss offensichtlich nachgekommen. Es gibt darüber hinaus aber auch noch eine derivate (abgeleitete) Pflicht der Ausfertigung einer Zweitschrift auch für den Fall des Abhandenkommens des Originals. Die Vertragspartner von Versicherungsverträgen treffen besondere Treuepflichten!
Allerdings musst Du i.d.R. die Ausstellung einer Zweitschrift bzw. Ersatzurkunde bezahlen. Und unter Umständen über das Abhandenkommen des ursprünglichen Versicherungsscheins eine besondere Erklärung abgeben. Dies alles kostet Zeit, führt aber dennoch irgendwann zum Ziel des Erhalts einer Zweitschrift.
Eine Nachfrage Deiner Anwältin mit Fristsetzung sollte hier zu einem schnellen Ergebnis führen. Soweit sie eine spätere Durchsetzung Deiner Ansprüche aus der dann vorliegenden Zeitschrift durchsetzen soll, halte ich diese Vorgehensweise für empfehlenswert.
Alles Gute _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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