Versicherungsmakler
Anmeldungsdatum: 18.12.2009 Beiträge: 64
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Verfasst am: 12.01.2010 23:11 Titel: Re: Ehrenamttätigkeiten in der Haftpflicht mitversichert? |
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Das ist richtig. Schäden durch Ausübung von Amt, Ehrenamt oder auch verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art (wie Kompaniekönig eines Schützenvereins) sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Frag mal Deinen Vorstand, ob Du nicht automatisch über eine Vereins- und Veranstalter-Haftpflichtversicherung des Vereins versichert bist. Das wird sicherlich der Fall sein, aber eine Kopie des Versicherungsscheins für Deine Unterlagen als Nachweise im Falle eines Falles kann ich nur empfehlen. _________________ Viele Grüße,
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