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andidi
Anmeldungsdatum: 19.12.2018 Beiträge: 54
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Verfasst am: 06.05.2020 12:30 Titel: Vertrag nicht erfüllt, was tun? |
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Hallo liebe User,
vor ein paar Monaten haben ich und meine Frau uns dazu entschieden, unser eigenes Haus zu kaufen. Da wir nicht im Geld schwimmen, haben wir uns für ein Fertigteilhaus entschieden, ist ja auch ne gute Qualität. Wir haben den Kaufvertrag auch schon unterschrieben und dachten, dass damit alles erledigt sei.
Tja, falsch gedacht.
Unser Haus sollte nämlich seit über zwei Wochen schon fertig sein, aber die Bauarbeiten haben noch nicht einmal begonnen. Daran Schuld ist dieses Coronavirus. Ich verstehe ja, dass man vorsichtig sein muss und so, aber wir haben unser Miethaus schon gekündigt und stehen jetzt bald auf der Straße wenn nichts weitergeht.
Kann man da nicht irgendwas tun? |
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birko
Anmeldungsdatum: 06.11.2018 Beiträge: 53
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Verfasst am: 06.05.2020 12:42 Titel: Re: Vertrag nicht erfüllt, was tun? |
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Hallöchen lieber andidi! Na, das ist ja jetzt echt blöd, dass dieses Virus dir einen strich durch deine Rechnung gemacht hat. Aber denk daran: anderen Leuten geht es im Moment noch viel schlimmer als dir, denn die haben nicht einmal mehr einen Job. Aber ich verstehe, dass auch für euch die Situation nicht leicht ist.
Im Normalfall sollten in so einem Vertrag auch Vertragsstrafen festgelegt sein. Das sind Strafen, die bei Nicht-Erfüllung des Vertrages Kraft treten. Hast du dir deinen Vertrag schon näher angesehen? Da muss es so einen Punkt geben, in dem ein Prozentsatz von maximal 5% festgelegt sein sollte.
Weiß aber echt nicht, ob dass in dieser Situation auch gültig ist, da müsstest du einen Anwalt oder so fragen. |
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andidi
Anmeldungsdatum: 19.12.2018 Beiträge: 54
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Verfasst am: 06.05.2020 12:58 Titel: Re: Vertrag nicht erfüllt, was tun? |
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Ich habe mir den Vertrag gerade durchgelesen und habe wirklich den Absatz mit der Vertragsstrafe gefunden! Da steht, dass diese Vertragsstrafe für den Fall vereinbart wurde, wenn eine fristgerechte Erfüllung des Bauvorhabens nicht möglich ist. Und dass sie natürlich erst in Kraft tritt, wenn der Bauunternehmer in Verzug ist.
Aber ab wann gilt Verzug?
Handelt es sich bei unserem Vertrag um ein Fixgeschäft oder nicht? Weil wenn es sich um ein Fixgeschäft handelt, dann ist er ja bereits in Verzug. Wir haben ja einen fixen Tag ausgemacht, keinen Zeitraum. |
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birko
Anmeldungsdatum: 06.11.2018 Beiträge: 53
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Verfasst am: 06.05.2020 13:15 Titel: Re: Vertrag nicht erfüllt, was tun? |
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Also meiner Meinung nach handelt es sich bei eurem Vertrag auf alle Fälle um ein Fixgeschäft. Das bedeutet, dass der Bauunternehmer ab dem Tag, wo der Bau vereinbart worden ist, in Verzug ist. Das bedeutet wiederum, dass die Vertragsstrafe auf alle Fälle gültig sein sollte.
Ich habe im Internet auch gelesen, dass du statt einer Vertragsstrafe auch auf Schadensersatz klagen könntest. Das habe ich auf dieser Seite gelesen: https://www.ibau.de/akademie/wissenswertes/vertragsstrafen-im-baurecht/
Also ich persönlich würde einfach einen Baurrechtsspezialisten aufsuchen und dem deine Situation schildern. Diese Situation ist für uns alle neu und ich glaube, dass es schwierig werden könnte, so eine Vertragsstrafe in so einer Ausnahmesituation geltend zu machen. Einen Versuch würde ich aber auf alle Fälle wagen! |
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andidi
Anmeldungsdatum: 19.12.2018 Beiträge: 54
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Verfasst am: 06.05.2020 13:37 Titel: Re: Vertrag nicht erfüllt, was tun? |
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Ich danke dir vielmals, du hast mir sehr weitergeholfen. Ich werde mich gleich dransetzen und schauen, ob es bei uns in der Nähe einen Anwalt gibt, der sich auf Baurrecht spezialisiert hat. Weil wir können ja nicht einfach auf der Straße wohnen.
Diese Situation hat uns ganz schön überrumpelt!!
Aber auch das werden wir hinbekommen, und wir freuen uns trotzdem auf unser neues Zuhause! |
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