Versicherungen Treff

Versicherungen-Treff
Im Versicherungen-Treff finden Sie Informationen über Versicherungen aller Art
 

 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Kostenlose und unverbindliche Versicherungsvergleiche Private Krankenversicherung (PKV) Versicherungsvergleich | Rechtsschutzversicherung Versicherungsvergleich | Wohngebäudeversicherung Versicherungsvergleich | Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsvergleich | Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Zusatzversicherung Versicherungsvergleich | Unfallversicherung Versicherungsvergleich | Hausratversicherung Versicherungsvergleich | Kfz-Versicherung Versicherungsvergleich | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung Versicherungsvergleich | Tierhalterhaftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte Versicherungsvergleich | Riester-Rente-Versicherung Versicherungsvergleich

Wozu Abwehr unberechtigter Ansprüche in Autoversicherung?



 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Kraftfahrtversicherungen
Autor Nachricht
Duckie
Gast





0.00 Punkte

BeitragVerfasst am: 12.03.2010 12:03    Titel: Wozu Abwehr unberechtigter Ansprüche in Autoversicherung? Antworten mit Zitat

Ich habe mir den Kfz-Versicherungsschein durchgelesen und da steht unter Deckungsumfang Haftpflicht Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Wer stellt denn unberechtigte Ansprüche? Wenn ich einen Schaden mache, dann soll die Versicherung zahlen und fertig.
Seh ich da irgendwas falsch?
Gruß, Duckie
Nach oben
Pfiffikus



Anmeldungsdatum: 12.01.2010
Beiträge: 111

41.68 Punkte

BeitragVerfasst am: 17.03.2010 00:30    Titel: Re: Wozu Abwehr unberechtigter Ansprüche in Autoversicherung? Antworten mit Zitat

Komplett müßte es heißen "Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche". Die Befriedigung steht für Zahlung an den Geschädigten, Abwehr hingegen heißt, dass der Versicherer Ansprüche sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach prüft und den Teil, für den Du nicht haftest, zurückweist, nötigenfalls auch gerichtlich. Wenn Du zum Beispiel für einen Schaden in Anspruch genommen wirst, den Du gar nicht verursacht haben kannst, weil Du gar nicht da warst, dann nimmt Dir Deine Versicherung die Verteidigung ab, mit Sachverständigen und allem Zipp und Zapp und stuft Dich für diese Kosten nicht mal in den SF-Klassen zurück. Das ist doch toll!
_________________
Gruß,
Pfiffikus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Kraftfahrtversicherungen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Was bedeutet Schadenrückkauf bei der... Pirat Kraftfahrtversicherungen 1 08.03.2010 13:30
Keine neuen Beiträge Wozu ein Sicherungsschein für die Kf... Jeff Kraftfahrtversicherungen 1 20.02.2010 17:01
Keine neuen Beiträge Kriterien für Kfz-Beitragshöhe bei ... Elvis Kraftfahrtversicherungen 1 22.01.2010 22:33
Keine neuen Beiträge Wozu Lebensversicherung als Single u ... ROBERT Lebensversicherungen 1 16.12.2009 23:59