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Wartezeiten bei der Rechtschutzversicherung



 
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MB
Gast





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BeitragVerfasst am: 12.09.2010 00:19    Titel: Wartezeiten bei der Rechtschutzversicherung Antworten mit Zitat

Die Firma, in der ich arbeite, wird seit Anfang letzter Woche durch einen Insolvenzverwalter geführt. Mir gehen die Muffen, ob nicht mein Arbeitsplatz gefährdet ist. Ich habe bisher eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und wollte die erweitern. Ich lese bei allen Angeboten den Begriff Wartezeit. Was bedeutet das und wie lange ist die?
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Pfiffikus



Anmeldungsdatum: 12.01.2010
Beiträge: 111

41.68 Punkte

BeitragVerfasst am: 13.09.2010 11:08    Titel: Re: Wartezeiten bei der Rechtschutzversicherung Antworten mit Zitat

Du möchtest gerne die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz abschliessen, falls es zu Rechtsstreitigkeiten mit Deinem Arbeitgeber in Bezug auf Deinen Arbeitsplatz kommt, nehme ich an. Da Du offensichtlich keine Vorversicherung (außer Verkehrs-RS) hast, gelten für Dich die üblichen Wartezeiten. Wartezeit bedeutet, dass die Leistungspflicht eines Versicherers nur für einen Rechtsschutzfall begründet ist, der nach deren Ablauf eintritt. Du zahlst also Prämie, ohne das Du bei bestimmten Leistungsarten (wie dem Arbeits-RS) innerhalb der Wartezeit Ansprüche geltend machen könntest. Damit soll vermieden werden, dass Du erst dann einen Vertrag abschließt, wenn Du den Rechtsschutzfall bereits auf Dich zukommen siehst. Das ist dann kein Zufall mehr, sondern vorhersehbar, und soll die Versichertengemeinschaft nicht belasten. Die Wartezeiten sind im Allgemeinen: 3 Monate für Arbeits-, Wohnungs- und Gründstücks- sowie Verwaltungs-Rechtsschutz, 1 Jahr für Rechtsschutz in Unterhaltssachen und 3 Jahre in Ehesachen. Für den überwiegenden Teil der Leistungsarten wie Schadenersatz-RS bestehen grundsätzlich keine Wartezeiten.
Sollte Dich eine Kündigung nach Ablauf der Wartezeit erreichen, hättest Du Deckung - Spiel auf Zeit!

_________________
Gruß,
Pfiffikus
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