Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
44.10 Punkte
|
Verfasst am: 12.05.2011 14:10 Titel: Re: Musterbrief/Geschäftsbrief für Kündigungsschreiben Vorlage |
|
|
Voilá!
Also, wenn Du weißt, wie man einen Brief schreibt, dann bist Du gar nicht so Verloren (kleines Wortspiel mit Deinem Nickname)!
Im Grunde gibt es für Dich als Versicherungsnehmer zwei Kündigungsarten:
1. Die ordentliche Kündigung!
So ein Versicherungsvertrag läuft regelmäßig einmal jährlich ab. Das ist der Zeitpunkt, ab dem die nächste Beitragsrechnung fällig wird, auch Verlängerungsdatum genannt. Um zu diesem Zeitpunkt kündigen zu können, ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt bei Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Gebäude-, Glas- und Unfall-Versicherungen regelmäßig 3 Monate zum Ablauf und steht im Vertrag. Bei Mehrjahresverträgen (z.B.: 3-Jahresvertrag in der Hausrat, um Prämie zu sparen) ist der Ablauf am Ende dieses Mehrjahreszeitraumes. Bei Kfz-Versicherungen gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von lediglich 1 Monat zum Ablauf.
Bei Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Krankenzusatz-Versicherungen ist die Kündigungsfrist 1 Monat zur nächsten Beitragsfälligkeit unbenommen einer Mehrjährigkeit (Lebensversicherungen sind übelicherweise keine Jahresverträge).
Kündigungsfrist ist der Zeitraum, in welchem dem Versicherer Deine Kündigung zugegangen sein muss. Kündigst Du zu knapp zum Ablauf bzw. der Beitragsfälligkeit, gilt Deine Kündigung als außerhalb der Kündigungsfrist zugegangen und ist somit nicht rechtswirksam. Die Versicherung verlängert sich dann trotzdem und Du musst den nächsten Beitrag zahlen!
Text:
Betreff: Kündigung meiner xyz-Versicherung Nr. 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine o. g. Versicherung fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
2. Die außerordentliche Kündigung!
Für die außerordentliche Kündigung gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen aufgrund Beitragserhöhung, also wenn die Versicherung bei gleichem Vertragsinhalt teurer wird, und zum anderen nach einem Schaden. In beiden Fällen gilt die Frist von 1 Monat, einerseits ab Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung und andererseits nach Regulierung eines Schadens durch den Versicherer. In beiden Fällen ist die Kündigung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam, eine Rückerstattung gibt es also nicht. Die Kündigungsfristen von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung können sich überschneiden.
Text Kündigung Beitragserhöhung:
Betreff: Kündigung meiner xyz-Versicherung Nr. 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich aufgrund der Beitragserhöhung gem. Ihrem Schreiben vom tt.mm.jjjj meine o. g. Versicherung fristgerecht zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Erhöhung.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Text Kündigung Schadenfall:
Betreff: Kündigung meiner xyz-Versicherung Nr. 123456789, Schaden-Nr. 987654321
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine o. g. Versicherung fristgerecht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres aufgrund des Schadens vom tt.mm.jjjj.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Es sei noch erwähnt, dass eine Kündigung ein einseitiges Gestaltungsrecht ist, die Wirksamkeit der Kündigung also nicht von einer Kündigungsbestätigung abhängt.
Zu Beweiszwecken (Das Verlorengehen von Kündigungen auf dem Postwege ist aus unerklärlichen Gründen deutlich höher als das von Anträgen) empfiehlt es sich allerdings, eine schriftliche Bestätigung des Versicherers zu erbitten und die Kündigung als Einschreiben zu versenden. E-Mail wird teilweise bereits akzeptiert, würde ich mich aber (noch) nicht drauf verlassen.
Gruß vom
Experten |
|