Versicherungen Treff

Versicherungen-Treff
Im Versicherungen-Treff finden Sie Informationen über Versicherungen aller Art
 

 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Kostenlose und unverbindliche Versicherungsvergleiche Private Krankenversicherung (PKV) Versicherungsvergleich | Rechtsschutzversicherung Versicherungsvergleich | Wohngebäudeversicherung Versicherungsvergleich | Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsvergleich | Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Zusatzversicherung Versicherungsvergleich | Unfallversicherung Versicherungsvergleich | Hausratversicherung Versicherungsvergleich | Kfz-Versicherung Versicherungsvergleich | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung Versicherungsvergleich | Tierhalterhaftpflichtversicherung Versicherungsvergleich | Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte Versicherungsvergleich | Riester-Rente-Versicherung Versicherungsvergleich

Beleihung von Lebensversicherungen



 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Lebensversicherungen
Autor Nachricht
Seher
Gast





0.00 Punkte

BeitragVerfasst am: 21.06.2011 18:46    Titel: Beleihung von Lebensversicherungen Antworten mit Zitat

Hallo,ich habe gehört, das man seine Lebensversicherung auch beleihen kann ohne diese direkt verkaufen zu müssen, wie läüuft das denn genau ab?
Nach oben
Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 24.06.2011 09:39    Titel: Rückkaufswert, Policendarlehen und Ablaufleistung Antworten mit Zitat

Hallo Seher,

die Basis für die Beleihung einer kapitalbildenden Lebensversicherung (LV) ist der Rückkaufwert. Da eine Risikolebensverischeurng eben gerade kein Kapital bildet, wäre diese nicht beleihbar.

Du solltest für Deine Lebensversicherung jährlich eine Mitteilung bekommen, aus der Überschussbeteiligung, voraussichtliche Ablaufleistung und eben auch der Rückkaufswert hervorgehen. Diese Mitteilung kann übrigens auch relevant für die Deine Einkommenssteuererklärung sein. Da Du aber nicht unbedingt zur jährlichen Fälligkeit Deiner LV ein Darlehen brauchst, sondern ggf. irgendwann mitten im Jahr, benötigst Du einen aktuellen Rückkaufswert, den Dir Dein Versicherer auf Anfrage auch nennt.

Sollte ein Kredit zustande kommen, ist der Versicherer über die Abtretung (Beleihung) Deiner Lebensversicherung zur Sicherung (als Sicherheit) Deines Darlehens informiert, Du kannst dann bis zu einem gegenteiligen Bescheid bis zur Höhe der Sicherung keine Auszahlung mehr an Dich durch Kündigung o.ä. verlangen. Du bist nicht mehr alleiniger Herr Deiner Lebensversicherung.

Den Kredit bzw. das Darlehen selbst kannst Du entweder vom Lebensversicherer selbst als Policendarlehen bekommen oder Du wählst einen anderen Darlehensgeber, z.B. die gute alte Bank. Einfach Rückkaufwert vorlegen, Formulare ausfüllen und kurzfristig über das Geld verfügen.

Sofern Du das Darlehen nicht mit der späteren Ablaufleistung Deiner Lebensversicherung in Verrechnung bringst, bleiben die Beiträge zur Lebensversicherung unverändert, auch die Werte in den jährlichen Mitteilungen werden fortgeschrieben. Eine Beleihung hat hierauf keinen Einfluss. Den Kredit bzw. das Darlehen bedienst Du dann ganz klassisch über Zins und Tilgung an den Geldgeber – wer auch immer.

Mein Tipp:
Die Möglichkeit der Beleihung einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird bei persönlichem Finanzbedarf leider oft außer Acht gelassen. Vielmehr werden kapitalbildende Lebensversicherungen allzu oft vorzeitig gekündigt, um sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Sogar eine Verrechnung mit einer späteren Ablaufleistung kann hier die bessere Alternative sein.

Auch wenn die Rückzahlung des Geldbedarfs über eigene Einnahmen tragbar ist, so hat die Beleihung durch die Sicherungsfunktion doch einen erheblichen Einfluss auf die Zinshöhe, die z.B. bei Überziehung des Girokontos das drei- bis fünf-fache betragen kann.

Prüfe Deine Optionen!

Gruß vom
Experten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Versicherungen-Treff -> Lebensversicherungen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Was ist ein Dread Disease bei Lebensv... Speckie Lebensversicherungen 1 24.02.2010 20:49
Keine neuen Beiträge Inflation und kapitalbildende Lebensv... Deniz Lebensversicherungen 1 25.01.2010 16:23