baerk
Anmeldungsdatum: 07.09.2011 Beiträge: 11
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Verfasst am: 20.09.2011 10:06 Titel: Re: Ausland-Versicherungsschutz bei Dienstreisen |
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Hallo,
als Arbeitgeber ist man dazu verpflichtet für die medizinische Versorgung des Arbeitnehmers im Ausland aufzukommen welche die gesetzliche (oder auch private) Krankenkasse nicht mehr übernimmt. Das ergibt sich gemäß § 17 Sozialgesetzbuch V und aus der Fürsorgepflicht.
Die Krankenkassen leisten nämlich nur bis zu einer bestimmten Grenze.
Es ist also unbedingt notwendig sich zu informieren bevor man eine solche Reise antritt, bzw eine Regelung zu finden wenn solche Reisen regelmäßig stattfinden - ein guter Arbeitgeber sollte dies jedenfalls tun! |
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