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Familienversicherung, Einkommen und Bafög



 
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Studi
Gast





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BeitragVerfasst am: 03.10.2011 18:28    Titel: Familienversicherung, Einkommen und Bafög Antworten mit Zitat

Hi, habe gerade mit dem Studium angefangen, beziehe Bafög und will nebenher noch etwas arbeiten, jetzt meine Frage: bis zu welchem Einkommen zahlt die Familienversicherung noch und wann muss ich mich elebst versichern?
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 21.10.2011 12:01    Titel: Re: Familienversicherung, Einkommen und Bafög Antworten mit Zitat

Hallo Studi,

die beitragsfreie Mitversicherung von studierenden Familienangehörigen gilt regelmäßig bis zur Vollendung deren 25. Lebensjahr. Da Du mit dem Studium gerade angefangen hast, gehe ich davon aus, dass Du unter diese Regelung fällst.

Neben dem Studium zu arbeiten ist löblich, aber auch – und das weißt Du offensichtlich – in der Höhe zur Aufrechterhaltung der beitragsfreien Mitversicherung über Deine Eltern begrenzt.

Bezüglich der Begrenzung gilt:

Dein regelmäßiges Einkommen sollte unter 350 € pro Monat liegen, lediglich als sog. Mini.-Jobber können es regelmäßig 400 € pro Monat sein. Nicht regelmäßiges Einkommen kann z.B. durch Arbeiten in den Semesterferien von bis zu 2 Monaten auch höher sein.

Einkünfte aus obligatorischen und im Studium vorgesehene Praktika bleiben bei der Betrachtung hingegen außen vor, ebenso wie das von Dir bezogene Bafög oder Unterstützungszahlen von Eltern oder der Lehranstalt i.S.e. Stipendiums.

Im Übrigen gilt auch bei Einkommensberechnung für die Familienversicherung die Werbungskostenpauschale.

Solltest Du die Einkommensgrenzen überschreiten, findet auf Dich die sog. Studentische Pflichtversicherung Anwendung, gerne auch rückwirkend. Also Obacht!

Viel Erfolg für Studium & Job.

Gruß vom
Experten
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Olimpia



Anmeldungsdatum: 28.11.2011
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin
1.62 Punkte

BeitragVerfasst am: 29.11.2011 15:45    Titel: Re: Familienversicherung, Einkommen und Bafög Antworten mit Zitat

Das hast du zwar nicht gefragt, könnte dich aber auch interessieren:
Erhälst du bei einem Pflichtpraktikum, welches bei deinem Studium möglicherweise vorgesehen ist, Gehalt, wird dieses beim BAföG angerechnet. Das wird anders gesehen, als bei einem Nebenjob, bei dem du bis zu 400€/Monat dazu verdienen kannst.

_________________
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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