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Beitragszuschuss in der KV



 
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U.J.
Gast





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BeitragVerfasst am: 23.02.2012 20:59    Titel: Beitragszuschuss in der KV Antworten mit Zitat

Guten Tag!

In der KV, also der privaten Krankenversicherung, erhalten die Arbeitnehmer meines Wissens nach IMMER die Hälfte der Kosten der KV monatlich vom Arbeitgeber wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Stimmt das?

Danke

U.J.
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 24.02.2012 17:46    Titel: Re: Beitragszuschuss in der KV Antworten mit Zitat

Hallo!

Ganz so einfach ist es nicht, aber Du bist nahe dran!

Es gibt jedes Jahr eine Anpassung der sog. Höchstbeitragszuschuesse zur Kranken- und Pflege-Versicherung. Mal abgesehen von der Geringverdienergrenze (Azubis) von 325 €, bis zu der der monatliche Arbeitgeberzuschuss 100 % beträgt, gilt für 2012 ein hälftiger Zuschuss bis zu einem monatlichen Einkommen von 3.825 €.

Freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen zur Krankenversicherung somit einen maximalen monatlichen Zuschuss von 279,23 €, sofern Krankengeldanspruch besteht, und 267,75 €, sofern kein Krankengeldanspruch besteht.

Der Zuschuss zur Pflegeversicherung beträgt 37,29 €, nur in Sachsen max. 18,17 €.

Ich hoffe, Du kannst mit diesen Zahlen ein wenig jonglieren!

Gruß
Der, der die Klinken putzt.
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