Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
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Verfasst am: 24.02.2012 17:46 Titel: Re: Beitragszuschuss in der KV |
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Hallo!
Ganz so einfach ist es nicht, aber Du bist nahe dran!
Es gibt jedes Jahr eine Anpassung der sog. Höchstbeitragszuschuesse zur Kranken- und Pflege-Versicherung. Mal abgesehen von der Geringverdienergrenze (Azubis) von 325 €, bis zu der der monatliche Arbeitgeberzuschuss 100 % beträgt, gilt für 2012 ein hälftiger Zuschuss bis zu einem monatlichen Einkommen von 3.825 €.
Freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen zur Krankenversicherung somit einen maximalen monatlichen Zuschuss von 279,23 €, sofern Krankengeldanspruch besteht, und 267,75 €, sofern kein Krankengeldanspruch besteht.
Der Zuschuss zur Pflegeversicherung beträgt 37,29 €, nur in Sachsen max. 18,17 €.
Ich hoffe, Du kannst mit diesen Zahlen ein wenig jonglieren!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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