Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
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Verfasst am: 03.04.2012 20:51 Titel: Re: Tierhalterhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar |
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Hallo Ralle,
Versicherungen können dann abgesetzt werden, wenn sie der Vorsorge dienen. Hierzu zählen Deine sämtlichen Haftpflicht-Versicherungen, also nicht nur pHV, sondern auch Tierhalter-, Kfz-, Gewaesserschaden-HV usw.
Sach-Versicherungen hingegen zählen im Umkehrschluss somit nicht zur absetzbaren Vorsorge.Â
Damit kannst Du die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung in Deiner Einkommenssteuererklärung guten Gewissens und zurecht absetzen.
Jeder Euro zählt!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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