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Inge Gast
0.00 Punkte
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Verfasst am: 14.05.2012 17:46 Titel: Rechtsschutzfall, wie muss ich mich verhalten? |
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Hallo Leute,
mein Nachbar hat mir bei seinem Einzug meine Wohnngseingangs-Türe beschädigt.  Das war im März. Wir hatte damals davor gestanden und er meinte, seine Haftpflicht-Versicherung würde das sicher bezahlen.
Die Tür ist immer noch beschädigt und er macht auf ahnungslos. Jetzt möchte ich zum Anwalt, ich bin rechtsschutzversichert. Muss ich da erst eine Schadenmeldung (Formular) anfordern oder wie ist die richtige Vorgehensweise?  Ich will da jetzt nicht einfach anrufen, nachher sage ich noch was falsches ...
Dank Euch
Inge |
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Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 15.05.2012 09:32 Titel: Re: Rechtsschutzfall, wie muss ich mich verhalten? |
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Hallo Inge,
ein typisch gelagerter Fall! Zum Schadenzeitpunkt ist man sich einig, nachher wird alles abgestritten.Â
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten durch die Rechtsschutz-Versicherung zu erhalten.
1. Direkte Anfrage beim Versicherer
Üblicherweise hast Du eine Hotline-Nummer oder Schadenservice-Telefonnummer von Deinem Rechtsschutzversicherer zusammen mit dem Versicherungsschein zugesandt bekommen. Hier kannst Du die Sachlage kurz schildern und Dir eine Deckungszusage per Telefon geben lassen. Das hat den Vorteil, dass Du u.U. einen Anwalt genannt bekommst, der in Deiner Rechtsproblematik spezialisiert ist. Dass Du bei einem derartigen Anruf aufs "Glatteis"geführt wirst, wäre das erste mal, dass ich davon höre.
2. Anfrage beim Versicherer durch Deinen Anwalt
Du kannst auch direkt zum Anwalt gehen und ihn oder sie die Anfrage bei Deinem Rechtsschutz-Versicherer durchführen lassen. Falls Dich die 1. Alternative zu sehr stresst, ist dies vielleicht die bessere Möglichkeit für Dich. Denn nur der Anwalt kann die Rechtsproblematik qualifiziert zur Erreichung einer Deckungszusage darlegen - und bekommt die Bestätigung zudem umgehend schriftlich. Sollte der Anwalt nicht der richtige Fachanwalt sein, wird er Dich (hoffnungsfroh) darauf hinweisen.
Du hast die Wahl!
... und hoffentlich bald wieder eine ansehnliche Türe.
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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Adelhard
Anmeldungsdatum: 21.03.2018 Beiträge: 14
15.16 Punkte
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Verfasst am: 19.04.2021 21:26 Titel: Re: Rechtsschutzfall, wie muss ich mich verhalten? |
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Hast du eine gute Vorbereitung gefunden?  |
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Aldijana
Anmeldungsdatum: 24.01.2018 Beiträge: 35
26.82 Punkte
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Verfasst am: 21.06.2023 23:59 Titel: Re: Rechtsschutzfall, wie muss ich mich verhalten? |
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Hey!
Dazu will ich auch gerne noch was sagen.
Es ist so, dass man sich wirklich unterschiedliche Anhaltspunkte finden kann, wenn es um das Thema Versicherung geht.
Am besten wendet man sich da an einen Fachmann.
Der wird einem sicherlich am besten weiterhelfen können.
Ich jedenfalls habe mich auch umgeschaut und habe dabei hier einen wirklich guten Anwalt gefunden.
Der hat mich umfassend beraten und mir wirklich sehr gut bei meinem Anliegen helfen können.
Aber gut, entscheiden muss jeder für sich. _________________ Liebe |
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