Pfiffikus
Anmeldungsdatum: 12.01.2010 Beiträge: 111
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Verfasst am: 25.02.2010 23:10 Titel: Re: Kündigungsmöglichkeiten in der Kfz-Versicherung? |
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Es wird in ordentliche und außerordentliche Kündigung unterschieden. Die ordentliche kannst Du mit Monatsfrist zum Ende der Versicherungsperiode aussprechen, in den meisten Fällen zum Jahresende. Außerordentlich kündigen immer innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden kannst Du im Schadenfall, nach Veräußerung bzw. Erwerb, nach Beitragserhöhung durch Tarifänderung, Änderungen der Tarfibestimmungen, wegen Beitragserhöhung durch Änderung des Leistungsumfanges durch Gesetz, bei Bedingungsanpassung und bei Regionalklassen- bzw. Typklassenänderung. _________________ Gruß,
Pfiffikus |
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