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Einbruchschaden am Gebäude bei Hausratversicherung?



 
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Hildegard
Gast





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BeitragVerfasst am: 07.06.2010 10:50    Titel: Einbruchschaden am Gebäude bei Hausratversicherung? Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Bei mir wurde eingebrochen, aber bis auf meine Kamera wurde nichts geklaut – zum Glück. Ich habe mir dann eine neue Kamera gekauft, die sogar besser und billiger war als die alte, und meine Versicherung hat die anstandslos bezahlt.

Aber die Reparatur der Türe von meiner Wohnung wurde durch die Verwaltung veranlasst und nun will der Vermieter die Reparaturkosten erstattet haben. Die Türe ist aber doch kein Hausrat.

Ich zahle doch Sachversicherungen in den Nebenkosten, müsste hier nicht Versicherungsschutz für die Türe bestehen?

Vielen Dank vorab.

Hille
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 08.06.2010 11:30    Titel: Re: Einbruchschaden am Gebäude bei Hausratversicherung? Antworten mit Zitat

Hallo Hille!

Bei einem Einbruchdiebstahl kommt tatsächlich die Hausratversicherung für Schäden am Gebäude (sog. Gebäudebestandteile) auf, Du hast die Ausnahme erwischt.

Zeige das Deinem Versicherer an und sende eine Kopie an den Vermieter, es sollte keine Probleme geben.

Idealerweise sind im Polizeiprotokoll die Schäden bereits erwähnt worden.

Gruß

vom Experten
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