Verfasst am: 26.04.2012 13:30 Titel: Rechtsschutzversicherung bei Hauskauf /Eigenheim, Schwarzbau
Moin Moin!
Meine Frau und ich haben uns nach langem hin und her, ewiger Sucherei und schlaflosen Nächten für den Kauf eines Eigenheims entschieden. Die Finanzierung wird gerade geprüft und der Notar sendet uns bald die Vertragsentwürfe zu.Â
Soweit alles bestens. Meine Frage ist allerdings, da es sich um eine über  60 Jahre alte Immobilie handelt, ob meine Rechtsschutz-Versicherung Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, falls etwas mit dem Haus nicht stimmt. Es sind halt hier und da ein paar Anbauten, zu denen uns keine Genehmigungen vorgelegt werden konnten, und auch sonst ist das Grundstück inklusive Haus irgendwie "historisch gewachsen". Aber es gefällt uns so, wie es ist.
Falls also z.B. der Wintergarten irgendwann als sog.  "Schwarzbau" wegen irgendeiner Bauordnung oder Bauverordnung abgerissen werden müsste, würde uns das hart treffen. Zumal wir die Anbauten & Co. ja mit dem Kaufpreis bezahlt haben. Kann ich dann einen anteiligen Betrag und eventuell entstehende Kosten beim Verkäufer einklagen?
Also, es steht momentan nichts konkretes in dieser Hinsicht an, aber ich möchte für den Fall des Falles vorbereitet sein.
Folgender Ausschluss in Rechstschutz-Versicherungen dürfte Dich interessieren:
Rechtsschutz besteht nicht für:
a) Erwerb oder Verkauf eines zu Bauzwecken oder zur Nutzung bestimmten Grundstücks oder Gebäudes.
b) Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder eines Teils davon, das der Versicherungsnehmer zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt.
c) genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen [...].
Die Streitwerte und Kosten von Rechtsstreitigkeiten in diesen Themen sind i.d.R. sehr hoch. Leider bringt Dir Deine Rechtsschutz-Versicherung in Sachen Hauskauf GAR nichts.
Kleiner Tipp von mir:
Deine sog. Schwarzbauten sind beim Eigentumswechsel keine Seltenheit. Man passt sich der Umgebung an und denkt nicht an einen späteren Verkauf, wenn man es sich gerade so richtig heimelig macht. Dabei ist allerdings nicht jeder Schwarzbau zum Abriss verdammt. Vielmehr lassen sich so manche Maßnahmen auch im Nachgang noch durch Beantragung legalisieren. Wurden solche Anträge jemals gestellt? Im Übrigen sind nicht alle Anbauten überhaupt genehmigungspflichtig, ist aber regional unterschiedlich (schlau machen). Als Hilfestellung kannst Du vom anteiligen Kaufpreis für die Schwarzbauten mind. 50% als Unwaegbarkeitsabschlag abziehen. Da Du üblicherweise kaufst "wie gesehen", sollten im Notarvertrag die Dinge beim Namen genannt werden!
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