Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
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Verfasst am: 19.01.2010 17:45 Titel: Re: private Rentenversicherung trotz gesetzl. Witwenansprüchen? |
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Aha, und wie hoch ist die? Nun denn, es kommt darauf an wie alt Du bist. Bist Du unter 40 Jahre, erhälst Du die kleine Witwenrente. Das sind 25 % der Rente Deines verstorbenen Partners begrenzt auf zwei Jahre. Bei nur geringen Rentansprüchen in jungen Jahren, die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren muss zudem erfüllt sein, reicht es nicht mal für das Wohnen und nach zwei Jahren ist Schluss. Bist Du über 45 Jahre als bzw. nach schrittweiser Anhebung bis 2012 über 47 Jahre alt, dann gibt es die große Witwenrente, das sind 55 % der Rente Deine Gatten - allerdings unbegrenzt. Wtwenrenten erhalten auch überlebende Ehepartner eingetragener Lebenspartnerschaften. Die große Witwenrente würdest Du auch im Falle der Erwerbsminderung oder, wenn ein eigenes Kind bzw. ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren noch zu erziehen wäre.
Gruß vom Ex (perten) |
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