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Versicherungen Kinder im Kindergarten- KV,Unfall,Haftpflicht



 
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Claudia
Gast





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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 20:41    Titel: Versicherungen Kinder im Kindergarten- KV,Unfall,Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

ich bin mir nicht sicher, zu welchem Punkt ich meine Frage stellen soll, daher versuche ich es mal unter Krankenversicherung.

Meine Situation ist die, dass ich einen kleinen Jungen habe, der kurzfristig doch noch einen Kindergartenplatz bekommen hat und jetzt seit Jahresbeginn mit seinen neuen Freunden den Kindergarten entdeckt. Das freut uns alle.

Die Kindergärtnerin erzählt uns aber andauernd, dass das eine oder andere nicht möglich wäre, weil dann kein Versicherungsschutz besteht. Was bedeutet das überhaupt? Wenn ich z.B. nicht deutlich mache beim Bringen des Kleinen, dass er denn nun da ist, heißt es: kein Versicherungsschutz. Ein paar Eltern hatten angeregt, gegen geringes Entgelt Musikinstrumente zu erlernen (zufällig ist ein Vater Musiklehrer), und wieder: geht nicht, kein Versicherungsschutz.

Was heißt das?

Vielen lieben Dank.

Liebe Grüße
Claudia
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 01.03.2012 11:12    Titel: Re: Versicherungen Kinder im Kindergarten- KV,Unfall,Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo Claudia,

die Frage ist diesem Forum insgesamt nur schwer zuzuordnen. Ich will aber versuchen, Dir zu helfen.

Die Aussage, dass kein Versicherungsschutz besteht, stimmt als unreflektierte Behauptung für sich genommen erstmal nicht. Nichtsdestotrotz greifen beim Betrieb eines Kindergartens viele verschiedene gesetzliche Regelungen ineinander, deren Inhalt derart umfassend und komplex ist, dass Du nicht erwarten kannst, dass Dir sämtliche Details mit wenigen Worten vermittelt werden könnten. Hinzu kommt, dass die Ausbildung von Kindergärtnerinnen meinem Verständnis nach in erster Linie pädagogisch ist und nicht versicherungs- bzw. sozialversicherungsrechtlich.  

Und hinsichtlich der letztgenannten Begriffe liegt auch die Problematik. Sozialversicherungsrechtlich besteht über die gesetzliche Unfallversicherung Versicherungsschutz, falls dem Kleinen bei seinem Aufenthalt etwas zustoesst, er also insbesondere einen Unfall erleidet. Hier gibt es nur schwer zu durchschauende Rechtsprechungen, die Prüfung wird in jedem Einzelfall individuell unter Berücksichtigung sämtlicher Rahmenbedingungen durchgeführt. Und in der Tat, hier könnte es bei bestimmten Sachverhalten, wie auch immer die konkret ausgestaltet sind, zu Abgrenzungsschwierigkeiten und somit zum Verlust oder zur Einschränkung von Versicherungsschutz führen. Sicherlich ist diese Komponente bei den Aussagen auch gemeint.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es aber noch eine Haftung der Kindergartenbetreiber - quasi wie bei jedem Unternehmen, das für sein Handeln verantwortlich ist. Insofern unterhalten Kindergärten zusätzlich Hadtpflicht-Versicherungen. Hier gibt es eine Besonderheit, der Kindergartenbetreiber haftet nämlich nur bei Verschulden - er muss also einen Feher gemacht haben. Hat er in der Regel auch, denn Kindergartenkinder sind per Gesetz nicht deliktfaehig, können also nie für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden. Hier steht der Kindergarten also immer mit einem Bein in der Haftung, egal was passiert. 

Insofern stimmt die Aussage (u.U.!) ausschließlich hinsichtlich des Sozialversicherungsrechts und kann nicht als Unwahrheit vom Tisch gefegt werden. 

Ich kann aber verstehen, dass Kindergartenleiter derart reagieren. Denn zum einen sagen sie nicht die Unwahrheit und zum anderen macht das immer Eindruck (wie bei Dir!) und schützt sie davor, die Aktivitäten im Kindergarten in ihrem Sinne und dem der Kinder einzudämmen. Denn mal ehrlich, kommt die Musikgruppe, sind auch der Englisch- und Spanisch-, der Yoga- und Judo- oder der Tanz- und Singkurs nicht weit. Denn viele Eltern sind in den verschiedensten Bereichen qualifiziert und bereit, sich einzubringen. Kindergaerten haben ein Konzept, das zudem ständig überarbeitet wird. Lass es wirken! Der Rest kann außerhalb dieser Einrichtungen stattfinden.

Und zum Versicherungsschutz brauchst Du Dir keine Sorgen machen, Kindergaerten sind gut aufgestellt. Im Übrigen ist der Kleine doch ohnehin krankenversichert, da braucht es keine besondere Regelung des Kindergartens. Und Regressketten laufen im Hintergrund, da bekämest Du ohnehin nichts von mit.

Mein Tipp:
Schließe eine private Unfall-Versicherung mit einer eher höheren als niedrigeren Versicherungssumme für den Kleinen ab. Auch, wenn Invalidität Hauptparameter ist, sind Kostenerstattung für kosmetische Operationen und viele Positionen mehr eine gute und sinnvolle Ausstattung gegen die Unwägbarkeiten des jungen Lebens, die durchaus eher zum Tragen kommen können.

Kinder sind das Leben im Leben!

Gruß vom
Experten
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