Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
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Verfasst am: 31.10.2011 10:38 Titel: Re: Heckscheibe kaputt - Haftpflicht? |
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Guten Morgen!
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Ich denke, über die Qualität Eurer Aktion seid Ihr Euch im Klaren. Nun denn, bemerkenswert finde ich, dass eine Heckscheibe aufgrund eines Schlüsselwurfs springt. Ihr habt ihn ja nicht „draufgefeuert“. Hier wäre interessant, ob es ggf. Vorschäden gab und der Schlüssel nur der letzte Auslöser war.
Aber wie auch immer, es handelt sich um einen Glasbruch-Schaden und damit grundsätzlich um einen Teilkasko-Schaden am Fahrzeug. Der wird zunächst unabhängig von der Verursachung reguliert und führt nicht zu einer Rückstufung der schadenfreien Jahre und damit zu einem mittelbaren Vermögensschaden über jahrelang erhöhte Versicherungsprämien bei Deiner Mutter. Der Versicherer kann allerdings bei Dir als Verursacher Regress nehmen und da käme dann Deine private Haftpflicht-Versicherung (pHV) ins Spiel.
Kleiner Hinweis: Die Fahrzeug-Versicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert, eine pHV den Zeitwert. Eine direkte Abwicklung ausschließlich über die pHV könnte also eine geringere Kompensation bedeuten (abhängig z.B. vom Fahrzeugalter), zudem müsste Dir Deine Mutter u.U. eine offizielle Haftbarhaltung / Anspruchserhebung zur Verfügung stellen (unangenehm). Ach ja, wenn Du noch über die pHV Deiner Mutter mitversichert bist, gibt’s u.U. aus diesem Vertrag nix, dann bleibt es bei der Möglichkeit einer Teilkasko-Abrechnung!
Gute Fahrt!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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