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Autoversicherung: Schadenfall – Unfallmeldung und Fristen



 
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ZOE
Gast





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BeitragVerfasst am: 26.08.2011 14:53    Titel: Autoversicherung: Schadenfall – Unfallmeldung und Fristen Antworten mit Zitat

Hallo, mal eine grundsätzliche Frage:
Wie lange habe ich eigentlich Zeit die Unfallmeldung an meine Versicherung zu übermitteln und welche Angaben muss die Unfallmeldung auf jeden Fall beinhalten?

LG,
ZOE
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 18.10.2011 17:26    Titel: Re: Autoversicherung: Schadenfall – Unfallmeldung und Fristen Antworten mit Zitat

Hallo Zoe,

eine immer wieder Probleme aufwerfende Frage.

Die Bedingungswerke der Versicherungen sehen vor, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalles der Versicherer unverzüglich zu informieren ist und – soweit möglich - dessen Weisungen zu folgen ist. Unverzüglich bedeutet letztlich ohne schuldhaftes Zögern. Allgemein spricht man von einem zweiwöchigen Zeitraum, der ist aber nicht verbindlich. Brennt Dein Haus, sind zwei Wochen sehr lang - im Todesfall gar zu spät, denn bei Lebensversicherungen gelten engere Fristen.

Der Versicherer muss sich ein Bild vom Schaden machen können. Ist eine Beule nicht mehr zu sehen, ist das schlecht. Wurde sie aber hinreichend dokumentiert und hätte eine Einbindung des Versicherers keine andere Lösung als die tatsächlich durchgeführte ergeben, ist es fraglich, ob durch Verstoß gegen die Obliegenheit der unverzüglichen Schadenmeldung eine Leistungskürzung /-verweigerung rechtens sein kann. Ist sie dies nicht, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach BGB.

Über den Inhalt der Schadenmeldung brauchst Du Dir keine Gedanken machen, da gibt es für jede Sparte Formulare. Die füllst Du aus und hast damit Deine Obliegenheit erfüllt. Die wesentlichen Dinge werden ohnehin vorab per Hotline bei Deinem Anruf erfragt.

Gruß vom
Experten
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