Versicherungsexperte
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 101
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Verfasst am: 18.10.2011 17:26 Titel: Re: Autoversicherung: Schadenfall – Unfallmeldung und Fristen |
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Hallo Zoe,
eine immer wieder Probleme aufwerfende Frage.
Die Bedingungswerke der Versicherungen sehen vor, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalles der Versicherer unverzüglich zu informieren ist und – soweit möglich - dessen Weisungen zu folgen ist. Unverzüglich bedeutet letztlich ohne schuldhaftes Zögern. Allgemein spricht man von einem zweiwöchigen Zeitraum, der ist aber nicht verbindlich. Brennt Dein Haus, sind zwei Wochen sehr lang - im Todesfall gar zu spät, denn bei Lebensversicherungen gelten engere Fristen.
Der Versicherer muss sich ein Bild vom Schaden machen können. Ist eine Beule nicht mehr zu sehen, ist das schlecht. Wurde sie aber hinreichend dokumentiert und hätte eine Einbindung des Versicherers keine andere Lösung als die tatsächlich durchgeführte ergeben, ist es fraglich, ob durch Verstoß gegen die Obliegenheit der unverzüglichen Schadenmeldung eine Leistungskürzung /-verweigerung rechtens sein kann. Ist sie dies nicht, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach BGB.
Über den Inhalt der Schadenmeldung brauchst Du Dir keine Gedanken machen, da gibt es für jede Sparte Formulare. Die füllst Du aus und hast damit Deine Obliegenheit erfüllt. Die wesentlichen Dinge werden ohnehin vorab per Hotline bei Deinem Anruf erfragt.
Gruß vom
Experten |
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