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Fremdes KFZ - Handbremse Schaden



 
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blauy



Anmeldungsdatum: 13.02.2012
Beiträge: 1

0.37 Punkte

BeitragVerfasst am: 13.02.2012 17:59    Titel: Fremdes KFZ - Handbremse Schaden Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Nun sind KFZ-Schäden generell zwar ausgeschlossen, jedoch stellt sich die folgende Frage: Beim Ausparken eines fremden Autos auf Privatgrundstück (nicht im Straßenverkehr!) wurde aus Versehen die Handbremse vergessen, daraus ist, ich möchte nicht näher darauf eingehen, ein Schaden in Höhe von 360€ (Werkstatt) entstanden.

Kann mir meine private Haftpflichtversicherung sagen, "dies ist ein Betriebsschaden, wir machen sowas generell nicht"? Immerhin ist das kein Unfall.

Lg
blauy
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 16.02.2012 21:41    Titel: Re: Fremdes KFZ - Handbremse Schaden Antworten mit Zitat

Hallo Blauy,

zunächst mal ist zu differenzieren in private Haftpflicht-Versicherung (pHV) und Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (Kfz-HV). Diese beiden Verträge sind ineinander verzahnt bzw. derart aufeinander abgestimmt oder auch abgegrenzt, dass es im Grunde keine Doppelversicherung geben kann. So ist Dein Schaden entweder Deiner pHv oder Deiner Kfz-HV zuzuordnen.

Da Du keine hinreichende Schadenschilderung gegeben hast, beschränke ich mich auf die sog. Betriebsgefahr, da hier offensichtlich der Kern der Frage liegt.

Die Betriebsgefahr realisiert sich stets beim Gebrauch des Kfz. Gebrauch wiederum genügt nicht nur das Bedienen des Anlassern in der Absicht zu fahren, sondern er gilt, sofern das Auto für die schadenstiftende Verrichtung unmittelbar sowie in zeitlicher und örtlicher Nähe eingesetzt worden ist. Da hierfür auch ein verkehrswidriges Abstellen eines Autos genügt, ist der Gebrauch des Autos durch Vergessen der Handbremse ganz sicher Gebrauch. Betriebsschaden ist begrifflich nicht ganz passend, Betriebsgefahr trifft es genauer. Zwar wurde mal bei einer vergessenen Handbremse durch einen Minderjährigen beim Aussteigen die pHV in der Pflicht gesehen, aber eine Analogie zu diesem besonderen Einzelfall könnte kniffelig werden.

Du bist wohl nicht der Erste, der denkt, man könne einen Schaden, der nicht direkt mit dem Auto während der Fahrt verursacht wurde, über die pHV abwickeln und so eine Sanktionierung in der Kfz-HV durch steigende Versicherungsbeiträge vermeiden. Dies ist leider eine falsche Annahme.

Ich empfehle Dir im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auszurechnen, ob eine Selbsttragung des Schadens gegenüber der Abwicklung über Kfz-HV durch Vermeidung der Rückstufung günstiger ist.

Gute Fahrt!

Gruß vom
Experten
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