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Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag mit-versichert?



 
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Akte-Zuschauer
Gast





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BeitragVerfasst am: 22.06.2011 01:28    Titel: Ãœberspannungsschäden durch Blitzeinschlag mit-versichert? Antworten mit Zitat

Hallo,
sehe gerade Akte 2011 und frage mich, ob in einer normalen Gebäude-Versicherung auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag mit-versichert sind? Was kann passieren, wenn nicht?
Viele Grüße,
ein Akte-Zuschauer
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 22.06.2011 12:42    Titel: Re: Ãœberspannungsschäden durch Blitzeinschlag mit-versichert? Antworten mit Zitat

Lieber Akte-Zuschauer,

grundsätzlich sind Wohngebäude-Versicherungen nach dem Prinzip der benannten Gefahren aufgebaut. Es gibt auch sogenannte Allgefahren-Versicherungen, allerdings werden diese aus Sicht der Hausbesitzer in Verbindung mit ihrer Risikosituation üblicherweise als unwirtschaftlich und nicht erforderlich angesehen.

Bei den benannten Gefahren wird zwischen Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, usw. unterschieden. Der direkte Blitzeinschlag, also sofern der Blitz das versicherte Gebäude unmittelbar aus dem Himmel trifft bzw. auf Sachen übergeht, ist im Rahmen der Gefahr Feuer mitversichert.

Die Überspannungsschäden als Folgeschäden des eben gerade nicht direkten Blitzeinschlags, sondern durch Spannungsübertragungen aus der Umwelt (z.B. Blitzeinschlag in eine Trafostation), bedürfen der Mitversicherung der benannten Gefahr: Überspannungsschäden durch Blitz.

I.d.R. wählt ein Kunde einzelne Module aus, Überspannungsschäden durch Blitz sind stets ein gesondert zu berücksichtigendes Thema und regelmäßig nicht in den Basis-Versicherungen (Grundgefahren) einer Wohngebäude-Versicherung enthalten. Hier bitte den eigenen Vertrag prüfen.

Was passieren kann, wenn Du diese Gefahr nicht versicherst, kannst Du gut im eingetretenen Fall im Akte-Beitrag sehen. Es können die zum Gebäude gehörenden elektrischen Einrichtungen und Geräten geschädigt werden, für die Du im Fall nicht vorhandenen Versicherungsschutzes selbst die Reparatur- bzw. Ersatzkosten tragen darfst.

Wenn es Dich richtig erwischt, dann können Reparatur- bzw. Ersatzkosten der Motorsteuerungen von Rollläden, Garagentoren und Türen über Telefon-, Gegensprech- und Sicherungsinstallationen bis hin zum Totalschaden von Heizungen, Wärmetauschern und Solarinstallationen sehr hohe Kosten verursachen.

Eins noch zur Abgrenzung zwischen Überspannungsschäden im Rahmen der Hausrat- und im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung, die nicht immer leicht fällt. Um besser vorstellbar zwischen Überspannungsschäden an Gebäude und Überspannungsschäden am Hausrat abzugrenzen, stell Dir einfach vor, Du würdest das Dach Deines Hauses abnehmen und das Haus herumdrehen. Alles, was heraus fällt, ist Hausrat, der Rest gehört zum Gebäude. Durchlauferhitzer beispielsweise werden wohl drin bleiben. Fernseher, Laptops, Spielkonsolen und andere für Überspannungsschäden geeignete Geräte hingegen werden herausfallen und sind dem Hausrat zuzuordnen.

Oftmals hilft diese Sichtweise zum besseren Verständnis.

Gruß vom
Experten
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