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J.D. Gast
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Verfasst am: 27.10.2011 15:25 Titel: KFZ-Versicherung Kündigung zum 30. November |
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Eine kurze Frage: die KFZ-Versicherung kann doch immer zum 30. November gekündigt werden, ohne wenn und aber, oder? |
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Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 02.11.2011 10:46 Titel: Re: KFZ-Versicherung Kündigung zum 30. November |
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Hallo J.D.!
Nein, mit wenn und aber!
Der überwiegende Teil der Kfz-Versicherer vereinbart die Fälligkeit und gleichzeitig den Ablauf per 01.01.j.J., aber eben nicht alle. Diejenigen, die dies nicht tun, weichen damit nicht nur von dem allgemein (und von Dir) erwarteten Verhalten ab, sondern verkomplizieren damit auch für Dich als Verbraucher die Berechnung der schadenfreien Jahre als Grundlage für den Rabatt.
Die Kündigung für Kfz-Versicherung ist allerdings stets bis einen Monat vor Fälligkeit bzw. Ablauf möglich.
Bitte wirf unbedingt einen Blick in Deinen Versicherungsschein oder die letzte Rechnung. Der Tag der Fälligkeit ist hier ausgewiesen.
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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Versicherungsfreak
Anmeldungsdatum: 08.11.2011 Beiträge: 11
3.27 Punkte
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Verfasst am: 08.11.2011 15:08 Titel: Re: KFZ-Versicherung Kündigung zum 30. November |
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Zitat: | die KFZ-Versicherung kann doch immer zum 30. November gekündigt werden, ohne wenn und aber, oder? |
Es ist ja so wie beie jedem Vertrag. Einfach Kündigen geht nicht so leicht. Es ist nur so wie es mein Vorschreiber schon geschrieben hat, die Unternehmen haben sich auf das Datum geeinigt. Es hat sich quasi so eingespielt, dass die KFZ-Versicherung zum 01.01 jeden Jahres gewechselt wird.
Grüße |
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