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stone Gast
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Verfasst am: 22.12.2011 19:17 Titel: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer |
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Hallo,
kleine Vorgeschichte:
ich habe 3 Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung
bei 2 geht alles glatt
im Oktober bekomme ich Post vom Verkehrsamt, mein 3. Fahrzeug sei nicht versichert. Abmeldung usw.
beim Versicherer stell sich heraus, das die Abbuchung nicht eingetragen wurde und ich daher nicht fürs 3. Fahrzeug bezahlt habe.
(der Versicherer versendet keine Bestätigungen bei Änderung)
ist mir bei 3 Fahrzeugen und zwischendurch erfolgter Änderung der SFK nicht aufgefallen, blöd, ich weiß
angeblich wurde angemahnt, das Schreiben habe ich aber nie erhalten.
zwischendurch gab es sogar mit dem betroffenen Fahrzeug ein Schadensfall, wo mich der Versicherer anrief. aber kein Hinweis auf das Thema offene Prämie.
die Forderungen habe ich umgehend beglichen.
ok, das Thema ist durch, dachte ich zumindest
denn heute kommt Post, ich soll den Schadensfall bezahlen.
die Forderungen seien eine Geschäftsgebühr und keine Prämie gewesen.
ist das tatsächlich so korrekt? |
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Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 30.12.2011 22:45 Titel: Re: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer |
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Hallo,
das hört sich tatsächlich nach einer längeren Vorgeschichte an. Es wäre zum besseren Verständnis interessant, die Schreiben zu lesen.
Wenn Du Lastschrifteinzug vereinbart hast, ist Dein Versicherer für die Abbuchung und den rechtzeitigen Geldeingang verantwortlich. Deine Verantwortung erstreckt sich lediglich darauf, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit und der damit verbundenen Abbuchung ausreichend Geld auf Deinem Konto ist.
Fraglich ist in Deinem Fall, ob die Lastschrift wirksam vereinbart war. Der Versicherer scheint dies zu bestreiten. War sie nicht wirksam hinterlegt, ist zu prüfen, in wessen Verantwortungsbereich die Hinterlegung fällt. Hast Du einen Nachweis darüber, dass abgebucht werden sollte? Ggf. eine Aktennotiz, mit wem Du wann die Vereinbarung getroffen hast?
U.U. hast Du durch Nichtzahlung der Versicherungsprämie, dies gilt auch bei fehlgeschlagener Abbuchung durch ein nicht gedecktes Konto, tatsächlich Deinen Versicherungsschutz verloren. Deine Post im Oktober bestätigt dies. Die Ruheversicherung lassen wir mal außer Betracht, denn es gab ja einen Unfall.
Es stimmt, dass der Versicherer im Falle der Vertragsaufhebung aufgrund Prämienverzug bzw. Nichtzahlung eine Geschäftsgebühr zur pauschalierten Abgeltung entstandener Verwaltungskosten erheben darf. Das ist rechtens und geht nicht mit der Wiederherstellung von Versicherungsschutz einher. Die Wiederauflebung des Versicherungsschutzes ist gesondert zu vereinbaren und gilt z.T. nicht rückwirkend.
Für den Fall, dass kein Versicherungsschutz bestanden hat, ist Deine Kostentragung für den Schadenfall zwar ärgerlich aber dennoch erklärlich und auf den ersten Blick „korrekt“.
Falls die Kosten für den Schaden eine Dimension erreicht haben bzw. erreichen, für die es sich zu streiten lohnt, dann solltest Du Rechtsbeistand konsultieren. Der Versicherer ist hinsichtlich des Zugangs der Schreiben nachweispflichtig und Du bereitest das Thema Lastschrift auf.
Ich hoffe, alle drei Autos sind jetzt wieder versichert.
Gute Fahrt!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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Adelhard
Anmeldungsdatum: 21.03.2018 Beiträge: 14
15.16 Punkte
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Verfasst am: 07.01.2019 19:09 Titel: Re: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer |
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Hast du schon was? |
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LarsHemmlich
Anmeldungsdatum: 29.05.2017 Beiträge: 85
51.16 Punkte
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Verfasst am: 26.08.2019 08:08 Titel: Re: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer |
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Hallo,
also ich w?rde ehrlich gesagt einfach mal auch selbst schauen, was eben mit dem Auto ist. Das kann man mit solchen Diagnoseger?ten hier
https://www.autoaid.de/ |
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