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Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer



 
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stone
Gast





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BeitragVerfasst am: 22.12.2011 18:17    Titel: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer Antworten mit Zitat

Hallo,

kleine Vorgeschichte:
ich habe 3 Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung
bei 2 geht alles glatt
im Oktober bekomme ich Post vom Verkehrsamt, mein 3. Fahrzeug sei nicht versichert. Abmeldung usw.

beim Versicherer stell sich heraus, das die Abbuchung nicht eingetragen wurde und ich daher nicht fürs 3. Fahrzeug bezahlt habe.
(der Versicherer versendet keine Bestätigungen bei Änderung)

ist mir bei 3 Fahrzeugen und zwischendurch erfolgter Änderung der SFK nicht aufgefallen, blöd, ich weiß

angeblich wurde angemahnt, das Schreiben habe ich aber nie erhalten.

zwischendurch gab es sogar mit dem betroffenen Fahrzeug ein Schadensfall, wo mich der Versicherer anrief. aber kein Hinweis auf das Thema offene Prämie.

die Forderungen habe ich umgehend beglichen.
ok, das Thema ist durch, dachte ich zumindest

denn heute kommt Post, ich soll den Schadensfall bezahlen.
die Forderungen seien eine Geschäftsgebühr und keine Prämie gewesen.

ist das tatsächlich so korrekt?
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Klinkenputzer



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 88

41.04 Punkte

BeitragVerfasst am: 30.12.2011 21:45    Titel: Re: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer Antworten mit Zitat

Hallo,

das hört sich tatsächlich nach einer längeren Vorgeschichte an. Es wäre zum besseren Verständnis interessant, die Schreiben zu lesen.

Wenn Du Lastschrifteinzug vereinbart hast, ist Dein Versicherer für die Abbuchung und den rechtzeitigen Geldeingang verantwortlich. Deine Verantwortung erstreckt sich lediglich darauf, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit und der damit verbundenen Abbuchung ausreichend Geld auf Deinem Konto ist.

Fraglich ist in Deinem Fall, ob die Lastschrift wirksam vereinbart war. Der Versicherer scheint dies zu bestreiten. War sie nicht wirksam hinterlegt, ist zu prüfen, in wessen Verantwortungsbereich die Hinterlegung fällt. Hast Du einen Nachweis darüber, dass abgebucht werden sollte? Ggf. eine Aktennotiz, mit wem Du wann die Vereinbarung getroffen hast?

U.U. hast Du durch Nichtzahlung der Versicherungsprämie, dies gilt auch bei fehlgeschlagener Abbuchung durch ein nicht gedecktes Konto, tatsächlich Deinen Versicherungsschutz verloren. Deine Post im Oktober bestätigt dies. Die Ruheversicherung lassen wir mal außer Betracht, denn es gab ja einen Unfall.

Es stimmt, dass der Versicherer im Falle der Vertragsaufhebung aufgrund Prämienverzug bzw. Nichtzahlung eine Geschäftsgebühr zur pauschalierten Abgeltung entstandener Verwaltungskosten erheben darf. Das ist rechtens und geht nicht mit der Wiederherstellung von Versicherungsschutz einher. Die Wiederauflebung des Versicherungsschutzes ist gesondert zu vereinbaren und gilt z.T. nicht rückwirkend.

Für den Fall, dass kein Versicherungsschutz bestanden hat, ist Deine Kostentragung für den Schadenfall zwar ärgerlich aber dennoch erklärlich und auf den ersten Blick „korrekt“.

Falls die Kosten für den Schaden eine Dimension erreicht haben bzw. erreichen, für die es sich zu streiten lohnt, dann solltest Du Rechtsbeistand konsultieren. Der Versicherer ist hinsichtlich des Zugangs der Schreiben nachweispflichtig und Du bereitest das Thema Lastschrift auf.

Ich hoffe, alle drei Autos sind jetzt wieder versichert.

Gute Fahrt!

Gruß
Der, der die Klinken putzt.
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Adelhard



Anmeldungsdatum: 21.03.2018
Beiträge: 14

15.16 Punkte

BeitragVerfasst am: 07.01.2019 18:09    Titel: Re: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer Antworten mit Zitat

Hast du schon was?
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LarsHemmlich



Anmeldungsdatum: 29.05.2017
Beiträge: 53

41.51 Punkte

BeitragVerfasst am: 26.08.2019 07:08    Titel: Re: Begleichung Schadensfall nach Rücktritt durch Versicherer Antworten mit Zitat

Hallo,

also ich w?rde ehrlich gesagt einfach mal auch selbst schauen, was eben mit dem Auto ist. Das kann man mit solchen Diagnoseger?ten hier
https://www.autoaid.de/
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