Frank190E Gast
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Verfasst am: 12.01.2012 20:35 Titel: Wer haftet bei Wasserschaden durch Rohrbruch beim Nachbarn? |
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Hallo Versicherungsexperten,
unser Nachbar über uns hat einen Rohrbruch gehabt und dadurch einen Wasserschaden, der in unserer Wohnung gelandet ist und dabei unsere Alarmanlage zerstört hat. Unser Nachbar sagt, dass muss die Gebäudeversicherung des Haus-Eigentümers regeln, hat er Recht?
Gruß, F. |
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Klinkenputzer
Anmeldungsdatum: 19.01.2010 Beiträge: 88
41.04 Punkte
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Verfasst am: 21.01.2012 22:35 Titel: Re: Wer haftet bei Wasserschaden durch Rohrbruch beim Nachbarn? |
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Hallo Frank,
das ist tatsächlich zutreffend, allerdings nur für die im Versicherungsschein genannten Sachen. Hinsichtlich Wasserflecken an der Decke ist also unzweifelhaft der Gebäude-Versicherer des Eigentümers zuständig. Bei der Alarmanlage ist natürlich fraglich, wer sie eingebracht hat. Wenn sie im Rahmen Eures Mietvertrages überlassen wurde, könnte sie zum einen in der Gebäude-Versicherung versichert sein, es könnte aber auch eine Elektronik-Versicherung bestehen. Schau in den Mietvertrag bzw. in die Nebenkostenabrechnung.
Ist die Alarmanlage von Euch eingebracht und besteht hierfür durch Euch keine separate Versicherung, richtet sich die Haftung nach Verschulden. Hier könnten je nach Konstellation sowohl die Haus- und Grundbesitzer-Haftplicht-Versicherung des Eigentümers als auch die Haftpflicht-Versicherung des Mieters über Euch Deckung bieten.
Wenn Du Deinen Schaden an beide adressierst, bist Du auf jeden Fall auf der richtigen Seite, aber heb´ die beschädigten Teile auf.
Alles Gute!
Gruß
Der, der die Klinken putzt. |
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