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Versicherung Solaranlage/Photovoltaik-Anlage Vergleich



 
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Rudi_Viersen
Gast





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BeitragVerfasst am: 09.03.2012 12:43    Titel: Versicherung Solaranlage/Photovoltaik-Anlage Vergleich Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich wollte mich nach den Vorteilen und Nachteilen erkundigen, die Solaranlage/Photovoltaik-Anlage über die Gebäudeversicherung mitzuversichern, im Vergleich zu einer separaten PV-Versicherung.

Hab da schon ein paar Vorteile und Nachteile der Gebäudeversicherung gefunden:

Vorteile bei Einschluss in Gebäudeversicherung:
+ vergleichsweise günstig
+ eine Versicherung, ein Ansprechpartner (es streiten sich nicht 2 Versicherer ums Bezahlen im Schadenfall)

Nachteile bei Einschluss in Gebäudeversicherung:
- kein Ertragsausfall
- keine Betreiberhaftpflicht

Die separate Photovoltaik-Versicherung bietet halt den Vorteil der Absetzbarkeit ist dafür aber teurer, oder hab ich etwas WICHTIGES übersehen?

Gruß,
Rudi
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Versicherungsexperte



Anmeldungsdatum: 19.01.2010
Beiträge: 101

44.10 Punkte

BeitragVerfasst am: 02.04.2012 16:40    Titel: Re: Versicherung Solaranlage/Photovoltaik-Anlage Vergleich Antworten mit Zitat

Hallo Rudi,

die Photovoltaik-Anlage in die Gebäude-Versicherung einzuschließen, ist durchaus eine Option. Allerdings hast Du dann den Nachteil, dass Versicherungsschutz lediglich gegen die Gefahren besteht, die im Rahmen der Gebäude-Versicherung gedeckt sind. Das bedeutet, dass Du zwar Versicherungsleistungen bei einem Brand- oder bei einem Sturmschaden bekommst, nicht aber, soweit es z. B. sich um einen inneren Betriebsschaden oder um Fehlbedienung handelt. Für die letzteren beiden Fälle hilft Dir nur eine Elektronik-Versicherung, gerne mit dem wohlklingenden Namen wie Photovoltaikanlagen-Versicherung geziert. Diese sog. Technische Versicherung bietet viel umfassenderen Versicherungsschutz. Fraglich ist, ob Du nicht über Gewährleistung und Garantie einen Teil dieser Risiken zumindest temporär abdecken kannst. Aufgrund der Anschaffungskosten für eine derartige Anlage solltest Du sie aber unbedingt in Erwägung ziehen. Falls Du fremdfinanzierst, wird Dir Deine Bank mit dem dringenden Wunsch eines entsprechenden Nachweises die Notwendigkeit ohnehin deutlich machen (Stichwort: Sicherungsschein).

Richtig ist, dass Du Dir als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage die Unternehmereigenschaft zurechnen lassen musst. Das bedeutet, dass, obwohl Du als Hauseigentümer über Deine private Haftpflicht-Versicherung (pHV) gegen die üblichen Risiken als privater Hauseigentümer versichert bist, Du in diesem Fall gerade keinen Versicherungsschutz hast - Du bist dann insoweit Unternehmer und eben nicht mehr Privatperson. Es drängt sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Betreiberhaftpflicht-Versicherung auf. Der leichteste Weg ist, Deinen pHV-Versicherer um einen entsprechende Deckungserweiterung zu bitten - die Anlagen auf dem Dach sind so ungewöhnlich inzwischen auch nicht mehr. Zumindest hat die Betreiberhaftpflicht-Versicherung grundsätzlich nichts mit der Gebäude-Versicherung zu tun. Diese Versicherung bzw. Deckungserweiterung solltest Du noch vor Montagebeginn haben.

Die dritte angesprochene Versicherung ist die Ertragsausfall-Versicherung. Hier gilt i. d. R., dass diese eine Sachversicherung ergänzt. Das bedeutet, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn sich ein in der Sachversicherung (Gebäude-, Elektronik-oder Photovoltaik-Versicherung) versichertes Risiko realisiert hat, z. B. Brand. Netzprobleme zählen z. B., sofern nicht gesondert eingeschlossen, nicht hierzu. Da der Betrieb der Anlage u. U. nicht Deine Haupteinnahmequelle ist, ist ein solcher Vertrag unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu betrachten. Du kannst damit zwar Kosten linearisieren, allerdings auf einem höheren Niveau. Sieh' Dir genau an, was gedeckt ist und was nicht und vor allem, was ausgeschlossen ist. Diese Versicherung ist durchaus verzichtbar, es sei denn Du machst ein "Schnäppchen" (Wir reden immer noch über Versicherungen!).

Die Mär der sich streitenden Versicherer vergiss! Hier helfen Schadenregulierer und Sachverständige bei Abgrenzungsschwierigkeiten. 

Im Übrigen steht der Absetzbarkeit der Beiträge nicht entgegen, dass sie in einem Gesamtbetrag enthalten sind. Für steuerliche Zwecke werden sie dann eben anteilig (Wert) berücksichtigt.

Offensichtlich hast Du Dich schon zur Installation entschieden. Bitte achte darauf, dass Du Vorrichtungen hast, dass Du die Anlage von außen "stromlos" schalten kannst. Bei aller Umweltfreundlichkeit wird die Feuerwehr im Brandfall bei einer solchen Anlage eher Abstand halten. Bei Strömen bis 1.000 Volt hält keiner gerne den Wasserschlauch. Das Internet ist voll von Berichten, bei denen brennende Haeuser mit Photovoltaik-Anlagen nicht gelöscht wurden, sondern nur die umliegende Bebauung vor dem Übergreifen des Feuers geschützt wurde. Und wenn Du kleine Kinder hast, überleg es Dir bitte zweimal!!!  In so einem Fall könnte schließlich auch Solar eine Alternative für das Eigenheim und ein umweltbewusster Akzent sein (leider nicht so ertragreich).

Lass' die Energie fließen!

Gruß vom
Experten
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